Vertragsverhältnisse zwischen Versicherer, Versicherungsnehmern bzw. versicherten Personen und Versicherungsvermittlern werfen immer wieder komplizierte juristische Fragen auf, die die Beratung und Vertretung von Experten des Versicherungsrechts erfordern.
Wir stehen als anwaltliche Vertretung sowohl für bzw. im Auftrag von Versicherer(n) als auch gegen Versicherer bei der Geltendmachung eines Versicherungsfalles sowie in unterschiedlichen Stadien der Prozessführung zur Verfügung. Erfahren sind wir insbesondere in den Sachgebieten private Kranken- und Unfallversicherung, Lebens-, Berufsunfähigkeits- sowie allgemeine, berufliche und Kfz-Haftpflichtversicherung, Kasko-, Gebäude-, Hausrat-, Inhalts-, Reise- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Besondere Expertise bieten wir auch, wenn es um den Bestand und die Fortsetzung des Versicherungsvertrages geht, etwa auf Grund von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Rücktritts von der Versicherung.
Rechtsanwälte rapräger wurde von der Zeitschrift Capital in der Ausgabe Juni 2024 wie in allen Jahren seit dem Jahr 2020 als eine von insgesamt 19 Rechtsanwaltskanzleien im Rechtsgebiet Versicherungsrecht als eine der besten in Deutschland ausgezeichnet als einzige Kanzlei im Saarland und Rheinland-Pfalz.