Ein Verkehrsunfall zieht häufig eine zivilrechtliche Auseinandersetzung nach sich. Bei der außergerichtlichen wie bei der gerichtlichen Vertretung Ihres Falles können Sie sich auf unsere individuelle, fundierte Unterstützung verlassen. Hierbei geht es oft um die Geltendmachung von Schadenersatz nach einem Unfall, z.B. die Erstattung Ihrer Reparatur-, Sachverständigen- und ggf. Mietwagenkosten, den Ausgleich der Wertminderung, die Entschädigung des Nutzungsausfalls usw.
Ebenso stehen wir Ihnen im Zusammenhang mit Personenschäden bei der Geltendmachung von Ansprüchen zur Seite, etwa hinsichtlich Schmerzensgeld, Schadensersatzansprüchen wegen Verdienstausfalls, Haushaltsführungsschäden, vermehrter Bedürfnisse und Pflegeleistungen.
Wir vertreten Sie selbstverständlich auch in sämtlichen Angelegenheiten den Führerschein betreffend sowie bei allen Verkehrsbußgeld- und Verkehrsstrafangelegenheiten – außergerichtlich, gegenüber den Ermittlungsbehörden sowie vor Gericht.
Nicht zuletzt stellen wir unsere Sachkenntnis Versicherern zur Verfügung, um diese bei der Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen zu unterstützen.
Das Nachrichtenmagazin Stern hat 2024 für das Rechtsgebiet Verkehrsrecht für das gesamte Bundesgebiet insgesamt 36 Rechtsanwaltskanzleien als die besten Kanzleien in Deutschland in diesem Rechtsgebiet bezeichnet, Als einzige Kanzlei im Saarland und den angrenzenden Teilen von Rheinland-Pfalz wurde die Kanzlei rapräger wie in allen Jahren seit 2020 ausgezeichnet.