← zurück zur Startseite


Rapräger | Rechtsgebiete | Medizinrecht

Ihr/e Ansprechpartner/in

Elvira Bier

Martin Wendt

Medizinrecht

Dieses äußerst vielfältige Rechtsgebiet umfasst jegliche rechtliche Beziehung von medizinischem Personal und Patienten, die unterschiedlichsten Versicherungsverhältnisse sowie, als eigenständiges Teilgebiet, das Arzthaftungsrecht. Hier geht es vor allem um die ordnungsgemäße Aufklärung und rechtliche Bewertung von Behandlungs- und Befunderhebungsfehlern. Für diese kann der Arzt, sofern sie als Fehlleistungen erkannt werden, zur Haftung herangezogen werden. Ebenso häufig stehen wir auch Behandlern und Versicherern bei der Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zur Seite.

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich, auch vor Schlichtungsstellen, als auch gerichtlich. Selbstverständlich stehen wir auch für die flankierende Betreuung in einem möglichen Strafverfahren zur Verfügung.

Außerdem beraten und vertreten wir in allen Fragen des Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrechts sowie vertrags(zahn)ärztlichen Berufs- und Vergütungsrechts.