Ein Geschädigter hat einen Schaden, für den jemand anders verantwortlich ist.
Die Ursachen können vielfältig sein. Die Ursache kann in dem Verkehrsunfall liegen. Sie kann auf einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht beruhen, in einer anderen unerlaubten Handlung oder auf einem mangelhaften Produkt. Jeweils sind andere Voraussetzungen zu prüfen, ob eine Grund für die Haftung vorliegt und wie hoch der darauf beruhende Schaden ist, den der Geschädigten vom Schädiger verlangen kann. Teilweise muss ein Verschulden nachgewiesen werden. In einigen Sondertatbeständen, wie der Tierhalterhaftung oder der Haftung des Gebäudeeigentümers gibt es eine gesetzliche Vermutung für ein Verschulden, die wiederlegbar ist. Und es gibt Tatbestände, bei denen eine Gefährdungshaftung zugrunde gelegt wird, wie bei der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr.
Eine Schadensersatzpflichtpflicht kann aufgrund besonderer Rechtsbeziehungen gerade bei der Haftung aus einem Rechtsanwalts- oder Steuerberatervertrag, einem Notarvertrag oder einem ärztlichem Behandlungsvertrag ergeben.
Wir kennen die unterschiedlichen Tatbestände und können Sie entsprechend bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen vertreten.