Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen untereinander, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft zueinander entstehen.
Wir bemühen uns regelmäßig um eine möglichst frühzeitige, außergerichtliche Regelung der Folgen von Trennungen, wobei ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung zu Eheverträgen und deren individuelle Ausgestaltung in Zusammenarbeit mit Notaren darstellt.
Wir vertreten Sie in Ehescheidungs- und den damit zumeist verbundenen Versorgungsausgleichs-verfahren, aber ebenso in Verfahren betreffend die Zuweisung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände. Im Rahmen der Ehescheidung führen wir für Sie auch die güterrechtlichen Verfahren, insbesondere Zugewinnausgleichsverfahren.
In diesem Zusammenhang klären wir auch die sich häufig stellenden Fragen der Vermögensauseinandersetzung, insbesondere des Familienheims, stehen Ihnen aber auch gerne bei der Klärung der Fragen betreffend den Ehegatten- und Kindesunterhaltes außergerichtlich oder gerichtlich zur Seite.
Ein Schwerpunkt in unserer Mandatsbearbeitung sind Kindschaftsverfahren, die insbesondere die Regelung des Sorge- und Umgangsrechtes zum Inhalt haben.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne bei der Regelung der Rechtsfolgen der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Gegenstand unserer Tätigkeit sind auch die zwingend bei Familiengerichten zu betreibenden Gewaltschutzverfahren.
Des Weiteren beraten wir Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts, also allen familienrechtlichen Fällen mit Auslandsbezug.
Unsere vier tätigen Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht begleiten und beraten Sie gerne in allen familienrechtlichen Streitigkeiten und Fragestellungen sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich.