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Christian Maurer

Jahrgang 1973, Fachanwalt für Familienrecht, seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1999 bei rapräger Rechtsanwälte tätig. Er ist Partner der Partnerschaft.

Mitgliedschaften und Tätigkeiten: Gewähltes Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes – ehemaliges gewähltes Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes – Mitglied des Fachausschusses Familienrecht der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes – Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein – Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein – Saarländischer Anwaltverein – Institut für Anwaltsrecht e. V. – Saarbrücker Rechtsforum e. V. – Interessenkreis saarländischer Familienrichter, psychologischer Sachverständiger und Rechtsanwälte im Familienrecht – Dozent für Familienrecht der Fortbildungsinstitute Gesellschaft für Juristen-Information und Seminare im Schloss – Buchautor Maurer „Der Ehevertrag in der anwaltlichen Praxis“ – Buchautor Maurer „Die Verfassungsbeschwerde im Familienrecht“ (erscheint Ende 2021) – Mitherausgeber „Anwaltshandbuch Familienrecht“ (Krenzler/Borth/Maurer) (erscheint in 3. Auflage Mitte 2022) – Kommenator des „jurisPraxisKommentar BGB“ – Referent im Bereich Eheverträge


Schwerpunkte:
Ehevertragsgestaltung und -überprüfung

Ehe- und Familienrecht: Ehescheidung – Versorgungsausgleich – Zugewinnausgleich – Vermögensauseinandersetzung – Hausratsauseinandersetzung – Ehegattenunterhalt – Kindesunterhalt – Elterliche Sorge – Umgangsrecht – Gewaltschutz – Elternunterhalt – Auflölsung nichtehelicher Lebensgemeinschaften – Aufhebung von Lebenspartnerschaften

Empfehlung in „Kanzleien in Deutschland – Deutsche Wirtschaftsanwälte 2013“ des Nomos-Verlag – Nennung des familienrechtlichen Dezernates im JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien – Rechtsanwälte für Unternehmen“ (2019/2020) – Empfehlung des Magazins „Finance Monthly“ als „Family Lawyer of the Year – Germany“ für das Jahr 2018 – Auszeichnung des Magazins „Finance Monthly“ als „Family Law Firm of the Year – Germany“ (2018, 2019) – Auszeichnung des Magazins „Finance Monthly“ als „Family Law Firm of the Year – Germany“ (2018) – Aufnahme in die Shortlist des Magazins „Finance Monthly“ im Bereich „Family Law – Germany“ (2021) – Auszeichnung des Magazins FOCUS als „TOP-Rechtsanwalt 2019 Familienrecht“

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde beim BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der so genannten „Drittelmethode“ des BGH (AZ 1 BvR 918/10) – begründeter Nichtannahmebeschluss zur Verfassungsbeschwerde beim BVerfG (AZ 1 BvR 2759/16) zur Verfassungswidrigkeit der Rechtsprechung des BGH zur Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes beim Betreuungsunterhalt nichtehelicher Eltern

Aktuelles von Christian Maurer anzeigen

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Telefon +49 681 / 306 4142
Telefax +49 681 / 399 249

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Jahrgang 1973, Fachanwalt für Familienrecht, seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1999 bei rapräger Rechtsanwälte tätig. Er ist Partner der Partnerschaft.

Mitgliedschaften und Tätigkeiten: Gewähltes Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes – ehemaliges gewähltes Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes – Mitglied des Fachausschusses Familienrecht der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes – Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein – Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein – Saarländischer Anwaltverein – Institut für Anwaltsrecht e. V. – Saarbrücker Rechtsforum e. V. – Interessenkreis saarländischer Familienrichter, psychologischer Sachverständiger und Rechtsanwälte im Familienrecht – Dozent für Familienrecht der Fortbildungsinstitute Gesellschaft für Juristen-Information und Seminare im Schloss – Buchautor Maurer „Der Ehevertrag in der anwaltlichen Praxis“ – Buchautor Maurer „Die Verfassungsbeschwerde im Familienrecht“ (erscheint Ende 2021) – Mitherausgeber „Anwaltshandbuch Familienrecht“ (Krenzler/Borth/Maurer) (erscheint in 3. Auflage Mitte 2022) – Kommenator des „jurisPraxisKommentar BGB“ – Referent im Bereich Eheverträge


Schwerpunkte:
Ehevertragsgestaltung und -überprüfung

Ehe- und Familienrecht: Ehescheidung – Versorgungsausgleich – Zugewinnausgleich – Vermögensauseinandersetzung – Hausratsauseinandersetzung – Ehegattenunterhalt – Kindesunterhalt – Elterliche Sorge – Umgangsrecht – Gewaltschutz – Elternunterhalt – Auflölsung nichtehelicher Lebensgemeinschaften – Aufhebung von Lebenspartnerschaften

Empfehlung in „Kanzleien in Deutschland – Deutsche Wirtschaftsanwälte 2013“ des Nomos-Verlag – Nennung des familienrechtlichen Dezernates im JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien – Rechtsanwälte für Unternehmen“ (2019/2020) – Empfehlung des Magazins „Finance Monthly“ als „Family Lawyer of the Year – Germany“ für das Jahr 2018 – Auszeichnung des Magazins „Finance Monthly“ als „Family Law Firm of the Year – Germany“ (2018, 2019) – Auszeichnung des Magazins „Finance Monthly“ als „Family Law Firm of the Year – Germany“ (2018) – Aufnahme in die Shortlist des Magazins „Finance Monthly“ im Bereich „Family Law – Germany“ (2021) – Auszeichnung des Magazins FOCUS als „TOP-Rechtsanwalt 2019 Familienrecht“

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde beim BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der so genannten „Drittelmethode“ des BGH (AZ 1 BvR 918/10) – begründeter Nichtannahmebeschluss zur Verfassungsbeschwerde beim BVerfG (AZ 1 BvR 2759/16) zur Verfassungswidrigkeit der Rechtsprechung des BGH zur Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes beim Betreuungsunterhalt nichtehelicher Eltern

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