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Über die Kanzlei

1954 vom Namensgeber Dr. Ernst-Willi Rapräger gegründet – seither eine Kanzlei mit exzellentem Ruf bei Mandanten und Gerichten – mehrfach ausgezeichnete Anwälte mit hoher Fachkompetenz – erfolgreiche Vertretung in Verfahren vor nationalen und internationalen Gerichten aller Instanzen.