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Verkehrsrecht in Saarbrücken

Sie hatten einen Verkehrsunfall, Sie sind verletzt worden, Ihr Fahrzeug ist beschädigt worden?
Sie haben angeblich eine Ordnungswidrigkeit begangen? Sie sind geblitzt worden, Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot?

Unsere Anwälte für Verkehrsrecht Herr Rechtsanwalt Christian Funk und Frau Rechtsanwältin Irene Blickle-Scheid, beide Fachanwälte für Verkehrsrecht, beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen des Verkehrsrechts.

Ebenso helfen Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Wendt und Herr Rechtsanwalt Justizrat Thomas Berscheid, beide Fachanwälte für Versicherungsrecht, in allen Fragen des Verkehrsrechtes insbesondere bei Fragen zur Kfz-Versicherung nach einem Verkehrsunfall schnell und unbürokratisch weiter.

Kontaktdaten
Stengelstraße 7 / Garelly-Haus
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681/306 41  -0
Telefax: 0681/399 249
E-Mail: kanzlei@rapraeger.de
Internet: www.rapraeger.de

 

Verkehrsunfall

Sie hatten einen Verkehrsunfall, Sie wurden dabei verletzt und Ihr Fahrzeug wurde beschädigt. Sie möchten die Sache schnell, sicher und möglichst mit geringem Kostenrisiko erledigen. Unsere Anwälte für Verkehrsrecht wissen, was Ihnen zum einen nach einem Verkehrsunfall zusteht. Dies sind insbesondere:

  • Reparaturkosten
  • Mietwagenkosten
  • Entschädigung des Nutzungsausfalls
  • Verdienstausfall
  • Ersatz des Haushaltsführungsschadens
  • Schmerzensgeld
  • Ersatz der Sachverständigenkosten

Damit Sie Ihre Ansprüche schnell und wirkungsvoll durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht.

Was die Kosten für den Rechtsanwalt angeht:
Die Kosten für den Rechtsanwalt sind so genannte Schadensfolgenkosten, d. h. im Umfang der Berechtigung des Anspruches muss der Unfallgegner bzw. sein Haftpflichtversicherer diese übernehmen.

Da wir auch über ausgeprägte versicherungsrechtliche Kenntnisse in unserer Kanzlei verfügen, sind wir selbstverständlich auch in der Lage, Ihnen alle versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach einem Verkehrsunfall bezüglich Ihrer Kaskoversicherung, privaten Unfallversicherung, privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Krankenversicherung etc. jederzeit darzustellen und fachkundig zu beraten.

Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht, Frau Rechtsanwältin Blickle-Scheid und Herr Rechtsanwalt Funk, helfen Ihnen gerne bei Fragen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und vertreten Sie gegebenenfalls auch vor Gericht.

Ebenso helfen Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Wendt und Herr Rechtsanwalt Justizrat Thomas Berscheid, beide Fachanwälte für Versicherungsrecht, in allen Fragen des Verkehrsrechtes insbesondere bei Fragen zur Kfz-Versicherung nach einem Verkehrsunfall schnell und unbürokratisch weiter. Nehmen Sie Kontakt auf!

 

Ordnungswidrigkeiten

Wer sich im Straßenverkehr bewegt, kann leicht in Gefahr geraten, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Man fährt zu schnell, man fährt bei Rot über die Ampel, man nimmt einem anderen die Vorfahrt oder es ist ein sonstiger Verkehrsfeler zu verzeichnen. Man wird geblitzt, ist zu dicht aufgefahren etc. Dies kann sowohl ordnungswidrigkeitsrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben, welche mit

  • Bußgeld
  • Verwarnungsgeld
  • Punkten in Flensburg

oder sogar mehr geahndet werden. Dies kann zu Fahrverbot oder sogar zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Unsere Anwälte für Verkehrsrecht, Frau Irene Blickle-Scheid, Herr Thomas Berscheid, Herr Christian Funk und Herr Martin Wendt wissen, worauf es sowohl im Bußgeld- als auch im Strafverfahren ankommt und helfen Ihnen, bei Fragen der Minderung oder des Abzuges von Bußgeldern oder von Strafgeldern.

Hierfür ist es von Relevanz, welche Möglichkeiten im jeweiligen Verfahren bestehen. Dies geht z. B. um die Überprüfung der Genauigkeit von Messverfahren, um die Überprüfung von sonstigen Fehlern bei der Darlegung von Ordnungswidrigkeiten oder Ordnungswidrigkeitstatbeständen. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht kennen wir die entsprechenden Strategien und können nach Akteneinsicht beurteilen, welche Angriffsmöglichkeiten jeweils bestehen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

Fahrerflucht

Sie werden beschuldigt, beim Ein- oder Ausparken, Rangieren oder im fließenden Verkehr einen Schaden an einem fremden Fahrzeug verursacht und sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben? Dann könnte ein Fall von Fahrerflucht vorliegen. Bei den Schäden aus Fahrerflucht handelt es sich oft um Sachschäden – abgerissene Spiegel, eingedrückte Stoßstangen oder Kratzer am Kotflügel. Fahrerflucht stellt die mit am meisten verfolgte Straftat im Verkehrsrecht dar. Die Aufklärungsrate ist hoch und die Konsequenzen für die Beklagten oft folgenschwer. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht beraten und vertreten Sie über:

  • Strafrechtliche Folgen:
    • Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
    • Zusätzlich Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen:
    • Bußgeld
    • Punkte in Flensburg
    • Fahrverbot
    • Fahrtenbuchauflage
  • Versicherungsrechtliche Folgen und Kosten bei der:
    • Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kaskoversicherung
    • Rechtsschutzversicherung.

 

Fahrerflucht begeht, wer bei einem Unfall im Straßenverkehr einen Schaden an fremden Sachen verursacht und sich vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben. Entgegen der landläufigen Meinung reicht auch das Hinterlassen von Zetteln, Visitenkarten oder Schuldanerkenntnissen am Auto in keinem Fall aus. Schuldanerkenntnisse sollten Sie generell auch gegenüber der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden vermeiden, bevor Ihr Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen konnte.

Unsere auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte, Frau Rechtsanwältin Blickle-Scheid und Herr Rechtsanwalt Funk, beide Fachanwälte für Verkehrsrecht, sowie die Rechtsanwälte Wendt und Berscheid, beide Fachanwälte für Versicherungsrecht, verfügen über besondere Qualifikationen und Kenntnisse, Sie umfassend und kompetent beraten und vertreten zu können. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte können sie Ihre Chancen vor Gericht einschätzen. Nehmen Sie Kontakt auf!