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Rapräger | Rechtsgebiete | Transport- und Speditionsrecht

Ihre Ansprechpartnerin

Almut Menn

Transport- und Speditionsrecht

Wir stehen Ihnen in transportrechtlichen Angelegenheiten für sämtliche Fragestellungen, Verfahren und Prozesse zur Seite.

Dazu gehört schon die Beratung im Vorfeld des Abschlusses von (Rahmen-)Verträgen über Transportdienstleistungen, deren Gestaltung viel Fachkenntnis, Erfahrung und Umsicht erfordert.

Häufig treten Fragen indes erst nach Vertragsschluss auf. Auch hierbei können wir Sie mit unserem Rat begleiten, etwa bei der (oft sehr schadenträchtige) Frage nach der Berechtigung zur Ausübung eines Pfandrechts oder nach der Berechtigung von Zahlungsansprüchen. Zu beachten ist hier immer die (kurze) Verjährungsfrist, die leider nicht einfach durch eine Mahnung „gestoppt“ werden kann. Unter Umständen bedarf es hier der rechtzeitigen Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Wenn es dann auch noch möglich ist, einen im Ausland ansässigen Schuldner in Deutschland gerichtlich in Anspruch zu nehmen, ist viel gewonnen.

Demnach ergeben sich bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Entgeltforderungen, bei der Geltendmachung bzw. der Abwehr von Schadenersatzansprüchen, z.B. wegen Beschädigung oder Verlust des Transportguts und Lieferfristüberschreitung, sowie bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pfandrechten eine Reihe von transportrechtlichen Besonderheiten. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten schon frühzeitig mit Pragmatik und Weitblick.