Auf dem Gebiet des Sozialrechts verfügen wir nicht nur über ausgeprägte Sachkenntnis und Erfahrung, sondern stehen Ihnen auch mit Feingefühl für den individuellen Fall zur Seite. Unsere Anwälte vertreten u.a. Alten- und Pflegeheime gegenüber Sozialversicherungsträgern und übernehmen alle Fälle, die unter das Renten-, Unfall-, Schwerbehinderten- und Pflegeversicherungsrecht fallen. Ebenso stehen wir als Rechtsbeistand in Statusfeststellungs- und Betriebsprüfungsverfahren zur Verfügung.