In diesem Rechtsgebiet gilt es häufig, unterschiedlichste Interessen zu vereinbaren, um zu einem für alle Beteiligten befriedigenden Ergebnis zu kommen. Hierbei stellen wir Kommunen, Projektentwicklern und Wirtschaftsunternehmen unsere fachkundige, umfassende und ergebnisorientierte Beratung und Vertretung zur Verfügung und können aufgrund unserer langjährigen Erfahrung stets auch die notwendige Sensibilität und ggf. moderierende Unterstützung garantieren. Wir beraten in allen Fragen zu Bebauungsplanverfahren, begleiten Sie in allen Schritten von Baugenehmigungsverfahren und bei der Erstellung und Verhandlung von öffentlich-rechtlichen Verträgen. Bei Widerspruchs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertreten wir Ihre Interessen bis zum Bundesverwaltungsgericht und Europäischen Gerichtshof.