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Ihr/e Ansprechpartner/in

Ottmar Krämer

Stefanie Meyer

Nachbarschaftsrecht

Dieses Rechtsgebiert betrifft vor allem Streitigkeiten zwischen Grundstückseigentümern. In der Regel geht es hier um Streitigkeiten folgender Art:

  • Dürfen die Bäume, Sträucher, Hecken usw. so nahe an meiner Grundstücksgrenze stehen?
  • Von der Nachbarseite fließt ständig Wasser auf das Grundstück der Partei, diese fragt an, ob man hiergegen etwas unternehmen kann.
  • Die Wohngebäude sind unmittelbar aneinandergebaut. Das Dach des einen Hauses scheint sich zum Haus der Mandantschaft zu neigen, welche Maßnahmen müssen und können ergriffen werden?
  • Dauerthema: Der Nachbar und /oder dessen Tiere sind zu laut, hiergegen muss etwas unternommen werden.
  • Der Nachbar hat angekündigt sein Grundstück komplett einzufrieden; wie hoch darf die Mauer sein und wie nah darf diese an das Grundstück der Partei heranreichen?
  • Es herrscht völlige Unklarheit über den tatsächlichen Grenzverlauf, es wird angeregt, mit unserer Unterstützung das Grundstück abmarken bzw. vermessen zu lassen.
  • Auf vielen Grundstücken lasten Dienstbarkeiten. Dienstbarkeiten können die Nutzung eines Grundstücks erheblich beeinträchtigen oder im begünstigenden Fall verbessern. Was sind die Rechte und Pflichten, die sich aus einer Dienstbarkeit ergeben? Was bedeutet es, wenn ein Geh- und Fahrrecht besteht? Müssen Leitungen, die sich auf einem fremden Grundstück befinden, entfernt werden? Was kann der jeweilige Eigentümer des Grundstücks verlangen?

In sehr vielen nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen ist ein sog. Schlichtungsverfahren nach dem Saarländischen Landesschlichtungsgesetz vor einem Schiedsmann durchzuführen. Dies ist notwendig, um später überhaupt Klage erheben zu dürfen. Wir vertreten und betreuen Mandanten auch bei diesen Schiedsterminen.

Diese und weitere Fragen betreffen das Nachbarrecht. Wir beraten die Mandanten umfassend und empfehlen vor allem bei den Spiegelstrichen 2 und 3 die Einleitung eines sog. selbstständigen Beweissicherungsverfahrens. Das ist ein spezielles gerichtliches Beweisverfahren. In diesem bestellt das Gericht einen Gutachter, der sich die örtliche Lage ansieht und ein gerichtsverwertbares Gutachten erstellt, damit man Klarheit über die Verantwortung und Ursache von Schäden hat. Dieses Beweisverfahren „bringt mehr“ als ein Privatgutachten.