← zurück zur Startseite


Rapräger | Rechtsgebiete | Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ihr/e Ansprechpartner/in

Ottmar Krämer

Stefanie Meyer

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht:

Im Mietrecht bieten wir Mietern und Vermietern von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten eine umfassende und immer auf den Einzelfall abgestimmte Betreuung an. Wir überprüfen vorgefasste Mietverträge und gestalten individuelle Varianten, insbesondere bei gewerblichen Mietsachen. Dazu fertigen wir mit fundierter mietrechtlicher Expertise Erweiterungen bzw. sämtliche in Frage kommende Anpassungen und Veränderungen des Mietvertrages. Bei Wohneigentum achten wir insbesondere auf die stabile Wertsicherung der Immobilie.

Wir sind unterstützend tätig bei allen juristischen Fragen zu Betriebs-, Nebenkosten- und Kautionsabrechnungen, bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Rückgabezustand sowie bei Mieterhöhungen und Mietmängeln bzw. Mietminderung.

Auf Wunsch betreuen und begleiten wir unsere Mandanten bei der Übergabe bzw. Übernahme von Mietobjekten und überwachen für sie die ordnungsgemäße Räumung von Bankfilialen, Restaurants, Lagerhäusern usw.

Selbstverständlich umfasst unsere anwaltliche Leistung auch die Prozessführung und Vollstreckung in allen Streitigkeiten und Prozessen, die unter das Mietrecht und seine angrenzenden Rechtsgebiete fallen. Hierbei geht es insbesondere um Räumungs- und Mietzahlungsklagen, Miet- und Betriebskostenforderungen, Beweissicherungs-, Eil- und Schiedsverfahren.

Wohnungseigentumsrecht:

Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit dem Recht an Eigentumswohnungen innerhalb einer Wohneinheit. Man spricht dann insoweit von der WEG.

Die WEG kennt verschiedene Beteiligte:

  • Die WEG als Ganzes (also die Gesamtheit der Wohnungseigentümer)
  • Die einzelnen Wohnungseigentümer
  • Die Eigentümerversammlung
  • Den Verwalter
  • Die Mieter in den Eigentumswohnungen

Wir beraten darüber, ob bestimmte Eigentümerbeschlüsse wirksam zustande gekommen sind, welche Tragweite sie haben und ob sie angefochten werden können. Auch beraten wir darüber, welche Rechte sich aus der sog. Teilungserklärung (der Verfassung der WEG) ergeben. Oft besteht auch Beratungsbedarf, ob und wie Nebenkosten einer Eigentumswohnung umgelegt werden können. Daneben beraten wir auch darüber, wie Wohnungseigentum begründet oder veräußert werden kann.
Gerne vertreten wir auch einzelne Wohnungseigentümer oder die Hausverwaltung bei Eigentümerversammlungen.

In allen beschriebenen Themenfeldern bieten wir auch eine umfassende Unterstützung bei der Abfassung und Ergänzung notarieller Vertragswerke an.