Leasing ist ein für viele Wirtschaftsgüter gebräuchliches Finanzierungsinstrument. Am bekanntesten und wirtschaftlich bedeutendsten ist das Kfz-Leasing, das heute viele Unternehmen und Verbraucher nutzen.
Vor dem Abschluss eines Leasingvertrages beraten wir Sie fundiert zu Vor- und Nachteilen verschiedener Leasingarten (z.B.: Short- oder Long-Leasing, Voll- oder Teilamortisationsvertrag, Kilometer- oder Restwertabrechnung).
Gerne unterstützen wir Sie bei Ärger mit einem abgeschlossenen Leasingvertrag außergerichtlich oder gerichtlich, insbesondere zu folgenden Problemkreisen:
• Mängel oder Beschädigung des Leasinggegenstandes („Leasing-Dreieck“)
• Beendigung des Leasingvertrages und Rückgabe des Leasinggegenstandes (Abrechnung des Vertrages, Andienungs- oder Erwerbsrecht)