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Ihr Ansprechpartner

Uwe Kielholz

Leasingrecht

Leasing ist ein für viele Wirtschaftsgüter gebräuchliches Finanzierungsinstrument. Am bekanntesten und wirtschaftlich bedeutendsten ist das Kfz-Leasing, das heute viele Unternehmen und Verbraucher nutzen.

Vor dem Abschluss eines Leasingvertrages beraten wir Sie fundiert zu Vor- und Nachteilen verschiedener Leasingarten (z.B.: Short- oder Long-Leasing, Voll- oder Teilamortisationsvertrag, Kilometer- oder Restwertabrechnung).

Gerne unterstützen wir Sie bei Ärger mit einem abgeschlossenen Leasingvertrag außergerichtlich oder gerichtlich, insbesondere zu folgenden Problemkreisen:

• Mängel oder Beschädigung des Leasinggegenstandes („Leasing-Dreieck“)

• Beendigung des Leasingvertrages und Rückgabe des Leasinggegenstandes (Abrechnung des Vertrages, Andienungs- oder Erwerbsrecht)