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Ihr/e Ansprechpartner/in

Uwe Kielholz

Almut Menn

Kaufrecht

In sämtlichen Belangen des Kaufrechts bieten wir kompetente Rechtsberatung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an. Vor und nach dem Kauf und Verkauf von Immobilien (Grundstücke, Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte) unterstützen wir z.B. bei der Vertragsgestaltung und werden tätig bei Fragen der Gewährleistung und des Verschweigens von Mängeln. Autokäufer und -verkäufer unterstützen bei Streitpunkten zu Nacherfüllung, Mängeln, Schadensersatz und Rückabwicklung. Des Weiteren sind wir Experten bei der Abwehr und Geltendmachung von Kaufpreisforderungen, bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen und bei Bauträgerkaufverträgen. Im Bereich Handelskauf betreuen wir insbesondere Rügeobliegenheiten und Gewährleistungsfragen. Im Verbrauchsgüterkauf begleiten wir unsere Mandanten bei der Anbahnung und beim Abschluss von Kaufverträgen und betreuen sie bei Mängelansprüchen sowie in Fragen zu Fernabsatz, Widerrufsrechten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).