Im Rahmen der Themenfelder des Jagdrechts und des Waffenrechts darf erwähnt werden, dass der Kollege Rechtsanwalt Ottmar Krämer Mitglied des Prüfungsausschusses der Vereinigung der Jäger des Saarlandes im Prüfungsfach „Jagdrecht“ ist.
In der anwaltlichen Arbeit findet eine umfangreiche Beratung zu Fragen der Wildschadensregulierung statt. Auch wird umfassend über die Rechte und Pflichten bei der Begründung, Unterhaltung und Veräußerung einer Jagdpacht beraten.
Im Zusammenhang mit dem Waffenrecht werden besonders Rechtsfragen behandelt, wenn es um die Erbschaft von Waffen geht. Ebenso wenn es um Genehmigungen, Voraussetzungen und Pflichten im Rahmen der Aufbewahrung von Waffen und Munition geht.
Auch im Rahmen des Agrarrechts beraten wir Sie umfassend. So kümmern wir uns insbesondere um das Themengebiet der Landpachtverträge, welches eng verknüpft ist mit demjenigen der Dienstbarkeiten, insbesondere der Notwegerechte und altrechtlicher Nutzungsrechte. Hierbei werden sowohl die Rechte des Pächters als auch des Verpächters kompetent vertreten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die verpachteten Flächen unbebaut und hauptsächlich einer landwirtschaftlichen Nutzung unterzogen werden oder ob auf den Grundstücken landwirtschaftliche Betriebe aufgebaut und betrieben werden.