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Handelsrecht

Als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ regelt das Handelsrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten, Dienstleistern und Unternehmen, welche am Wirtschafts- und Handelsverkehr teilnehmen.
Wichtige Rechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch (HGB) im nationalen Bereich. Haben die Vertragsparteien ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten, findet häufig das so genannte UN-Kaufrecht (CISG = Contracts for the International Sale of Goods) Anwendung. Wir beraten und vertreten sie insbesondere zu folgenden Themen:

• Abschluss und Form von Verträgen (z.B. „kaufmännisches Bestätigungsschreiben“)
• Pflichten und Obliegenheiten von Käufern und Verkäufern (z.B. Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten)
• sogenannter Gefahrübergang (Verlust oder Beschädigung der Ware)
Außerdem befassen wir uns mit sämtlichen Themen aus dem Recht der Handelsvertreter.