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Ihre Ansprechpartner

Wolfgang Altmaier

Dr. Kai Hüther

Gesellschaftsrecht

Vor, während und nach der Gründung einer Gesellschaft können Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen auf unsere Anwälte zählen.

Neben der kompetenten, umfassenden Beratung, z.B. in der wichtigen Gründungsphase oder bei Umstrukturierungen, unterstützen wir Sie bei allen anfallenden Aufgaben, etwa bei der Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen, bei der Durchführung von „Share Deals“ und „Asset Deals“, bei Due Diligence-Prüfungen sowie bei Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen. Wir stehen Ihnen anwaltlich bei der Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften zur Seite, ebenso bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen bzw. deren Abwehr.

Ein besonderer Fokus ist außerdem auf die Vertretung bei Fragen betreffend Geschäftsführer und Vorstände gerichtet. Wir gestalten Dienstverträge, vertreten Sie bei Ansprüchen aus den Anstellungsverträgen und finden Lösungen rund um die Beendigung der betreffenden Vertragsverhältnisse.