Auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts vertreten wir Kreditinstitute, Anlageberater und -vermittler sowie deren Geschäfts- und Privatkunden. Sie finden Unterstützung in allen Fragen zu Kredit- und Darlehensverträgen und zur Baufinanzierung sowie zu Bausparverträgen (z.B. deren Kündigung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen, Nichtabnahmeentschädigung, Vorfälligkeitsentgelt und Widerruf). Anleger und Kapitalanleger unterstützen wir in allen Belangen zu Wertpapierdepots, Immobilien- und Schiffsfonds sowie geschlossenen Fonds. Geht es um Kreditsicherheiten, beraten und vertreten wir bei Anliegen zu Bürgschaften, Grundschulden und Hypotheken, bei der Abwehr von Zwangsversteigerungen sowie bei Duldungsklagen. Bei Kapitalanlagen befassen wir uns ebenso mit der Abwehr bzw. Geltendmachung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung.