Ausländer- und Asylrecht
Betroffen sind Rechtsfragen des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes. Materiellrechtlich
geht es um folgende Streitigkeiten:
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage der Familienzusammenführung
bzw. des Familiennachzugs.
Wir beraten Mandanten über das Antragsverfahren betreffend die Erteilung und der
Verlängerung eines Aufenthaltstitels sowie der Möglichkeit der Ausübung einer
Erwerbstätigkeit gemäß dem Aufenthaltsgesetz. Da Angelegenheiten aus dem
Ausländerrecht häufig eilbedürftig sind, kann Eilrechtsschutz beispielweise gegen eine
Abschiebung oder eine Ablehnung einer Beschäftigungserlaubnis beantragt werden.
Staatsangehörigkeitsrecht
Dieses Rechtsgebiet regelt den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Diese wird
erworben durch Geburt, durch eine entsprechende Erklärung, durch eine Annahme als
Kind, durch eine Ausstellung der Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz, durch Überleitung im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG bzw. durch Einbürgerung. Wir beraten Mandanten zu Fragen der Einbürgerung, die auf Antrag hin erfolgt aber auch bei (drohendem) Verlust der Staatsangehörigkeit.
Gerade bei der Einbürgerung muss unterschieden werden, ob der Mandant einen
Rechtsanspruch auf Einbürgerung hat oder ob eine Ermessenseinbürgerung oder eine Soll-Einbürgerung beansprucht werden kann. Empfohlen wird dabei eine möglichst weite Antragsfassung, die sich grundsätzlich auf sämtliche denkbare Anspruchsgrundlagen stützen und den Einbürgerungsantrag nicht beschränken sollte.