← zurück zur Startseite


Rapräger | Rechtsgebiete | Arbeitsrecht

Ihre Ansprechpartner

Wolfgang Altmaier

Dr. Kai Hüther

Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtliche Begleitung unserer Mandanten beginnt für uns schon dort, wo Konflikte und Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermieden werden können: Bei der fachkundigen Begleitung der betrieblichen Personalarbeit. Dabei sind uns gegenseitiges Vertrauen und ein partnerschaftliches Miteinander ebenso wichtig wie die stetige enge Abstimmung aller Schritte mit den im Bereich HR tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Selbstverständlich orientieren wir uns dabei stets an den individuellen betrieblichen Abläufen und agieren pragmatisch und mit Weitsicht.

Wir beantworten schnellstmöglich und fundiert sämtliche auftretenden Fragestellungen zum Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht. Zudem liefern wir wichtige Grundlagen für den gesamten Bereich HR, z.B. Mustertexte wie individuelle Arbeitsvertragsentwürfe oder Gestaltungsvorlagen für Vergütungs- und Arbeitszeitsysteme, bis hin zu kompakten Stellungnahmen und Rechtsgutachten mit Risikoanalyse.

Im Rahmen der Optimierung von Arbeitsbedingungen unterstützen wir bei deren Anpassung an die betrieblichen Anforderungen (z.B. hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes) unter Berücksichtigung des dynamischen rechtlichen Gestaltungsrahmens.

Wir begleiten Restrukturierungen von Unternehmen und Betriebsänderungen unter Beachtung sämtlicher arbeits-, sozial- und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen.

Bei personellen Einzelmaßnahmen stellen wir unsere Expertise bei der Anbahnung, Begründung, Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen zur Verfügung (z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag, Versetzung, Abmahnung).
In Konfliktfällen stehen wir Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern beratend und auf Wunsch vermittelnd zur Seite. Dabei legen wir größten Wert auf die proaktive Vermeidung von Konflikten – nicht zuletzt, um wertvolle Personal- und Finanzressourcen zu schonen. Selbstverständlich sind wir als durchsetzungsstarker Partner für Sie da, wenn es zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren kommt (z.B. Kündigungsschutzverfahren, Lohnklagen).