Rechtsanwalt Wolfgang Altmaier ist Fachanwalt für Erbrecht

Unserem Kollegen Wolfgang Altmaier wurde durch die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.

Dieser Titel als Fachanwalt für Erbrecht bestätigt nicht nur seine besonderen theoretischen Kenntnisse dieses Rechtsgebiets, sondern auch seine besonderen praktischen Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet.

Wir sind stolz, mitteilen zu können, dass in unserem Hause die Fachanwaltschaften für insgesamt 13 Rechtsgebiete vertreten sind.