Rechtsanwältin Almut Menn, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, wurde zur Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses der Architektenkammer des Saarlandes gewählt. Der Schlichtungsausschuss kann zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung von Architekten oder zwischen Architekten und Dritten ergeben, angerufen werden. Der Ausschuss wird dabei in der Besetzung von einer oder einem Vorsitzenden und zwei Beisitzenden tätig, wobei die Beisitzenden Mitglieder der Architektenkammer sein müssen. Rechtsanwältin Almut Menn, freut sich auf die Aufgabe als Vorsitzende: „Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass gerade bei Streitigkeiten zwischen Architekten und Bauherren durch eine Schlichtung für alle Beteiligten interessengerechte Einigungen erzielt werden können, ohne dass es zu einem langwierigen Verfahren vor den Gerichten kommen muss. Ich hoffe, als Vorsitzende des Ausschusses hierzu beitragen zu können und bedanke mich außerdem für das Vertrauen der Kammermitglieder, die mir diese Aufgabe übertragen haben.“ Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens regelt eine Schlichtungsordnung. Ansprechpartnerin ist Frau Anke Fellinger-Hoffmann, Geschäftsführerin der Ingenieurkammer des Saarlandes und Frau Rechtsanwältin Menn.