Das BVerwG hat am 18.04.2024 drei Urteil des OVG des Saarlandes zu Schließungen und Beschränkungen des Einzelhandels im Saarland im Februar und März 2021 aufgehoben und die Sachen zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das OVG des Saarlandes zurückverwiesen. Ein Möbelhaus, ein Elektronikfachmarkt und ein Non-Food-Einzelhandelsgeschäft hatten gegen die Schließung von Ladengeschäften durch die saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie während des 2. Lockdowns geklagt. Das OVG des Saarlandes hatte die Unwirksamkeit der angegriffenen Regelung festgestellt. Auf die Revisionen des Saarlandes hin, vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, hat das BVerwG die Urteile aufgehoben und die Verfahren an das OVG des Saarlandes zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Das BVerwG folgt der Revision insoweit, als die Feststellungen des OVG des Saarlandes nicht genügen, um einen sachlichen Grund für die angenommene Ungleichbehandlung begründen zu können. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger: „Es freut mich, dass das BVerwG den Einschätzungsspielraum und die Typisierungsbefugnis des Saarlandes als Verordnungsgeber hervorgehoben hat und gehe davon aus, dass die Normenkontrollklagen der Antragsteller nun vom OVG des Saarlandes zurückzuweisen sind.“