Klage gegen Satzungsänderung des Versorgungswerks der Rechtsanwaltskammer


Rapräger Rechtsanwälte ist Prozessvertreter einer saarländischen Rechtsanwältin, die sich mit einer Normenkontrollklage gegen die Satzungsänderung des Versorgungswerks der Rechtsanwaltskammer wehrt. Die Satzungsänderung sieht eine Rentenkürzung von 25% vor, wobei bereits bestehende Anwartschaften von dieser Rentenkürzung nicht betroffen sein sollen. Hierin sieht die Klägerin eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und fordert eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen den Generationen. Die Rentenkürzung war erforderlich geworden, da nach Mitteilung des Versorgungswerkes der Rechtsanwaltskammer eine dramatische Verschlechterung der finanziellen Lage des Versorgungswerkes eingetreten sei. Es seien Maßnahmen zu ergreifen gewesen, um eine langfristige Finanzierbarkeit der Versorgungsleistungen wieder herzustellen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der die Kollegin vertritt, führt aus: „Nach meinem Verständnis ist ein Beitrag zur Konsolidierung der finanziellen Grundlagen des Versorgungssystems von allen Mitgliedern des Versorgungswerkes zu leisten. Die Satzungsänderung, die insbesondere die jüngeren Kolleginnen und Kollegen schwer belastet, ist höchst unsolidarisch.“