Einrichtung einer deutsch-französischen Kammer für Handelssachen beim Landgericht Saarbrücken

Zum 01.01.2019 haben unsere Landesregierung und die Justiz, d.h. das Landgericht Saarbrücken die Möglichkeit geschaffen, Gerichtsverhandlungen komplett in französischer Sprache zu führen. Zu diesem Zweck wurden beim Landgericht Saarbrücken zwei Kammern eingerichtet, eine deutsch-französische Kammer für Handelssachen, und eine Zivilkammer, die für grenzüberschreitende Streitigkeiten von Verbrauchern zuständig ist. Gerichtliche Auseinandersetzungen können so vor einem deutschen oder aber auch vor einem deutsch-französischen Gericht stattfinden, so dass sich Prozessbeteiligte aus Frankreich in ihrer Muttersprache äußern können.

Wenn beide Parteien, also der Kläger und der Beklagte es wünschen, und die Zuständigkeit des Landgerichts Saarbrücken eröffnet ist, können (französischsprachige) Richter der saarländischen Justiz Verhandlungen in französischer Sprache führen.

Die Möglichkeit, am Landgericht Saarbrücken in französischer Sprache zu verhandeln, stellt ein echtes Alleinstellungsmerkmal dar, Vergleichbares ist bisher vor anderen Gerichten nur in englischer Sprache möglich. Zu nennen sind dabei das Landgericht Köln, das Landgericht Hamburg und das Landgericht Frankfurt.

Die deutsch-französische Kammer für Handelssachen hat Herr Justiz-Staatssekretär Roland Theis zusammen mit dem Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken, Herrn Hans-Peter Freymann anlässlich einer gesonderten Veranstaltung am 23.09.2019 explizit der Anwaltschaft vorgestellt.

An dieser Sitzung haben von unserer Seite Herr Rechtsanwalt Wolfgang Altmaier und Frau Rechtsanwältin Almut Menn teilgenommen.