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Dr. Kai Hüther

Jahrgang 1979, Fachanwalt für Arbeitsrecht, promoviert im Arbeitsrecht, seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2018 bei rapräger Rechtsanwälte tätig. Er ist Partner der Partnerschaft.

Mitgliedschaften und Tätigkeiten: Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins – DAJV Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung – Theoretische Qualifikation des Fachanwaltes für Handels- und Gesellschaftsrecht – Besondere universitäre Qualifikation im deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht – Dozent für Arbeitsrecht für Unternehmen und Betriebsräte – Lehrbeauftragter der Universität des Saarlandes – Autor diverser arbeitsrechtlicher Publikationen – Verhandlungssicheres Englisch

Schwerpunkte:
Arbeitsvertragsrecht, insbesondere Vertragsgestaltung – Individualarbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzverfahren, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Betriebsübergang, Interessenausgleich und Sozialplan, Geschäftsführervertrag, Vorstandsvertrag – Kollektivarbeitsrecht, insbesondere Begleitung betrieblicher Personalarbeit, Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht – Umstrukturierung von Unternehmen – Due Diligence – Handelsvertreterrecht

Kontakt

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Telefon +49 681 / 306 4140
Telefax +49 681 / 399 249

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Dr. Kai Hüther

Jahrgang 1979, Fachanwalt für Arbeitsrecht, promoviert im Arbeitsrecht, seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2018 bei rapräger Rechtsanwälte tätig. Er ist Partner der Partnerschaft.

Mitgliedschaften und Tätigkeiten: Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins – DAJV Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung – Theoretische Qualifikation des Fachanwaltes für Handels- und Gesellschaftsrecht – Besondere universitäre Qualifikation im deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht – Dozent für Arbeitsrecht für Unternehmen und Betriebsräte – Lehrbeauftragter der Universität des Saarlandes – Autor diverser arbeitsrechtlicher Publikationen – Verhandlungssicheres Englisch

Schwerpunkte:
Arbeitsvertragsrecht, insbesondere Vertragsgestaltung – Individualarbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzverfahren, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Betriebsübergang, Interessenausgleich und Sozialplan, Geschäftsführervertrag, Vorstandsvertrag – Kollektivarbeitsrecht, insbesondere Begleitung betrieblicher Personalarbeit, Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht – Umstrukturierung von Unternehmen – Due Diligence – Handelsvertreterrecht