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01.01.2024 Rechtsanwältin Bianca Menge aus der Elternzeit zurück

Seit dem 01.01.2024 ist Frau Rechtsanwältin Bianca Menge aus der Elternzeit zurück und wieder für die Kanzlei Rapräger tätig. Sie ist vorrangig zuständig für das Beamtenrecht, wo sie sich in den vergangenen Jahren einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet hat. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger: „Ich bin sehr froh, dass Frau Rechtsanwältin Bianca Menge als exzellente Juristin die öffentlich-rechtliche Abteilung wieder verstärkt“.


01.09.2023 Veröffentlichung von RA. Prof. Dr. Holger Kröninger in der Zeitschrift „Baurecht“, Heft 8/2023

In dem Heft 8/2023 der Zeitschrift für das gesamte öffentliche und private Baurecht, kurz: „Baurecht“, genannt, ist ein Beitrag von RA. Prof. Dr. Kröninger zu dem Thema „Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten“ veröffentlicht (Baurecht 2023, S. 1325 – 1331). Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist der beschleunigte und konsequente Ausbau erneuerbarer Energien. Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto-Stromverbrauch auf mindestens 80% steigen. Trotz oder gerade wegen dieser gesetzgeberischen Aktivitäten wird weiterhin von Interesse auch die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sein, die nach dem EEG 2023 förderfähig sind. Gerade für Kommunen in strukturschwachen Gebieten stellt die Ansiedlung von PV-Freiflächenanlagen eine Chance dar, Gewerbesteuereinnahmen zu generieren. Der Beitrag zeigt, dass in Gewerbegebieten und Industriegebieten Solaranlagen regelmäßig bauplanungsrechtlich zulässig sind und nach § 6 EEG 2023 Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen sollen.


18.09.2023 vhw-webinar „Städtebauliche Verträge und Durchführungsvertrag – Gegenstände, Wirksamkeit und Muster“
Referent: RA. Prof. Dr. Holger Kröninger

RA. Prof. Dr. Kröninger ist am 18.09.2023 Referent des Webinars „Städtebauliche Verträge und Durchführungsvertrag – Gegenstände, Wirksamkeit und Muster“. In der Bauleitplanung und Erschließung werden städtebauliche Verträge und Durchführungsverträge immer wichtiger. In dem webinar werden die Chancen und Risiken von städtebaulichen Verträgen anhand praxisrelevanter Fallkonstellationen aufgezeigt. Auch werden Hinweise auf Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Weitere Schwerpunkte werden die Sicherungsinstrumente zur Erfüllung der Vertragspflichten sein.

Einzelheiten sind unter www.vhw.de abrufbar.


19.07.2023 – vhw-Seminar „Die Verhinderung bzw. Steuerung unerwünschter Vorhaben, insbesondere von Vergnügungsstätten“, Saarbrücken
Referent: RA. Prof. Dr. Holger Kröninger

Am 19.07.2023 veranstaltet RA. Prof. Dr. Holger Kröninger in Zusammenarbeit mit dem vhw-Landesverband Saarland für Wohnen und Stadtentwicklung ein Seminar über die Verhinderung bzw. Steuerung von Vergnügungsstätten. Wettbüros, Spielhallen, Bordelle bereiten in der baurechtlichen Praxis immer wieder Probleme. Es ist kein Einzelfall, dass ein zur Genehmigung gestelltes Vorhaben den eigentlichen planungsrechtlichen Interessen der Gemeinde widerspricht. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten sowie die Handlungsoptionen der Städte und Gemeinden.

Einzelheiten sind unter: www.vhw.de abrufbar.


04.07.2023 – vhw-webinar „Einvernehmen der Gemeinde, Erteiliung, Verweigerung, Ersetzung und Fiktion“
Referent Prof. Dr. Holger Kröninger

Am 04.07.2023 ist RA. Prof. Dr. Kröninger Referent eines Webinars des vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung über das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB. Das Seminar wird einen Überblick über das Einvernehmen der Gemeinde, die Versagung und Ersetzung des Einvernehmens, den Rechtsschutz gegen die jeweilige Entscheidung sowie die jeweiligen Alternativen zur Versagung praxisorientiert vermitteln. Dabei wird die aktuelle Rechtsprechung einbezogen und die Folgen der Rechtsprechung für die Praxis diskutiert.

Einzelheiten sind unter www.vhw.de abrufbar.


16.05.2023 BVerwG gibt Saarland wegen Schließung von Gastronomiebetrieben recht

Die Schließung von Gastronomiebetrieben, die Ende Oktober 2020 zur Bekämpfung der „zweiten Welle“ der Corona-Pandemie in der saarländischen Verordnung zum Schutz vor Corona-Infektionen angeordnet wurde, konnte auf die Generalklausel im Infektionsschutzgesetz gestützt werden. Dies hat das BVerwG am 16.05.2023 in Leipzig in zwei Verfahren entschieden.

Das OVG des Saarlandes hatte mit Urteil vom 31. Mai 2022 und 07. Juli 2022 festgestellt, dass § 7 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung unwirksam sei. Die Regelung habe nicht auf einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruht.

Auf die Revision des Saarlandes, vertreten durch RA. Prof. Dr. Holger Kröninger, hat das BVerwG die Urteile aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das OVG des Saarlandes zurückverwiesen. Entgegen der Auffassung des OVG des Saarlandes war die infektionsschutzrechtliche Generalklausel bei Erlass der Verordnung und auch während der Geltungsdauer eine verfassungsgemäße Grundlage für die Schließung von Gastronomiebetrieben im Wege der Rechtsverordnung. RA. Prof. Dr. Holger Kröninger: „Wir sind froh, dass das BVerwG insoweit unserer Auffassung gefolgt ist und im Übrigen zuversichtlich, dass das OVG des Saarlandes nun feststellen wird, dass die Regelung zur Schließung von Gastronomiebetrieben insgesamt rechtmäßig war“.


29.03.2023 Rechtsanwalt Maurer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Kröninger als Referenten beim SaarländischenAnwaltVerein

Der Interessenkreis Altersvorsorge des SaarländischenAnwaltVereins lädt ein zur Veranstaltung am Mittwoch, den 29. März 2023 um 18:00 Uhr (Albrechts Casino am Staden, Bismarckstraße 47, 66121 Saarbrücken). Dabei referieren Rechtsanwalt Christian Maurer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger über das Urteil des OVG des Saarlandes vom 30.11.2022, mit dem die Satzungsänderung des Versorgungswerkes der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes teilweise beanstandet wurde. Rechtsanwalt Maurer: „Das Thema ist von erheblicher praktischer Bedeutung für die Versorgung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Saarland. Aufgrund der teilweisen Beanstandung der Satzungsänderung besteht weiterhin Handlungsbedarf, um das Versorgungswerk zu sanieren.“


23.03.2023 OVG des Saarlandes terminiert erste Grubenwasserverfahren

Das OVG des Saarlandes in Saarlouis verhandelt am 20. Juni 2023 mehrere Verfahren, die sich gegen einen bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss richten, mit dem das Oberbergamt des Saarlandes einen „Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf – 320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf der RAG Aktengesellschaft“ genehmigt hat. Terminiert sind die Verfahren einer saarländischen Kreisstadt und ihrer Stadtwerke, einer saarländischen Gemeinde und eines anerkannten Umweltschutzverbandes.
RA. Prof. Dr. Kröninger, der zwei Kläger der terminierten Verfahren vertritt: „In den Verfahren werden richtungsweisende Entscheidungen gefällt, wie die RAG zukünftig mit dem Grubenwasser im Saarland umzugehen hat.“


01.03.2023 OVG des Saarlandes bestätigt Auswahl des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Völklingen

Das OVG des Saarlandes hat mit Beschluss vom 22.02.2023 – 1 B 250/22 – einen Eilantrag eines konkurrierenden Bewerbers gegen die Entscheidung über die Auswahl des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Völklingen durch den Stadtrat zurückgewiesen. Der Senat führt in seiner Entscheidung aus, dass die Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes nach dem Saarländischen Kommunalverwaltungsgesetz eine dem Stadtrat vorbehaltene Aufgabe sei. Der Rat habe bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern eine eigene am Prinzip der Bestenauslese orientierte Einschätzung zu treffen. Er entscheide in geheimer Wahl durch Mehrheitsbeschluss. Danach bestanden im vorliegenden Fall keine rechtlichen Bedenken gegen die Auswahlentscheidung des Völklinger Stadtrates.

RA. Klein und RA. Prof. Dr. Kröninger, die in dem Verfahren den ausgewählten Bewerber vertreten haben: „Wir begrüßen die Entscheidung des OVG des Saarlandes sehr, auch vor dem Hintergrund, dass das VG des Saarlandes noch von einer fehlerhaften Auswahlentscheidung durch den Stadtrat Völklingen ausgegangen war. Die Entscheidung stärkt die Stadt- und Gemeinderäte im Zusammenhang mit der Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes.“

Die Entscheidung des OVG des Saarlandes ist rechtskräftig.


15.12.2022 OVG des Saarlandes beanstandet neue Rentenregelung des Versorgungswerkes der Rechtsanwaltskammer

Mit Urteil vom 16.11.2022 – 1 C 297/20 – hat das OVG des Saarlandes die neue Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes insoweit beanstandet, als ein sog. „Generationenfaktor“ in § 15 Nr. 7 der Satzung eingeführt wurde. Die Regelung sah vor, dass der Rentenanspruch um einen „Generationenfaktor“ gekürzt wird, und zwar jährlich um 0,25 Prozentpunkte, maximal 15 %. Das OVG des Saarlandes stellt die Unwirksamkeit der Regelung fest, da es sich um eine unzulässige Querfinanzierung des Finanzbedarfes des Versorgungswerkes handele. Dagegen sei die ebenfalls neu eingeführte Staffelung des Rentensteigerungsbetrages zu Lasten der Neubeiträge verfassungsrechtlich (noch) hinzunehmen. Zwar seien rentenferne und kommende Berufsträger durch die Regelung stark belastet im Verhältnis zu rentennahen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Bestandsrentner. Dies sei im Ergebnis aber deshalb nicht zu beanstanden, da künftige erwirtschaftete Überschüsse zunächst nur den jüngeren und künftigen Mitgliedern des Versorgungswerkes zukämen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der die Antragstellerin in dem vorliegenden Verfahren vor dem OVG des Saarlandes vertrat: „Zunächst bin ich einmal froh, dass der „Generationenfaktor“ durch das OVG des Saarlandes beanstandet wurde. Andererseits halte ich die Prognose, dass der abgesenkte Rentensteigerungsbetrag über die Dauer der Versicherungsbiographie junger und künftiger Mitglieder des Versorgungswerks merklich anwachsen werde, für gewagt. Die letzten 12 Jahre haben das Gegenteil bestätigt.“ Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger hofft, dass das Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes bei der nun veranlassten Neufassung der Rentenregelung nicht nur die jüngeren und künftigen Mitglieder des Versorgungswerkes einseitig belastet, sondern generationengerecht auch Anwartschaften mit in das Konzept einbezieht.


18.11.2022 Bayerischer Rundfunk interviewt Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger

Aus Anlass eines Eingriffs in einen Wildbach im Rappenalptal bei Oberstdorf in Bayern wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Kröninger durch den Bayerischen Rundfunk als Umweltrechtsprofessor interviewt.

Der Bericht ist unter https://www.br.de/nachrichten/bayern/rappenalptal/diese-strafen-drohen-den-verantwortlichen.TNXvu2E abrufbar.


15.11.2022 Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger erneut ausgezeichnet

In dem aktuellen „JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023“ ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger erneut als „führende BeraterIn Rheinland-Pfalz/Saarland“ ausgezeichnet worden. Die Auszeichnung ist das Ergebnis umfangreicher Recherchen der JUVE-Redaktion. Das JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien ist ein Referenzwerk des Deutschen Anwaltsmarktes. Dort finden sich detaillierte Informationen über das wirtschaftsrechtliche Dienstleistungsangebot von über 750 Anwaltskanzleien in Deutschland. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger sieht sich durch die erneute Auszeichnung in seiner Arbeit bestätigt: „Ich möchte mich besonders bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die ich stellvertretend die Auszeichnung erhalten habe, bedanken“.


15.10.2022 Freymann/Kröninger/Wendt – „Landesrecht Saarland“ erscheint in 28. Auflage

Die Textsammlung „Landesrecht Saarland“ enthält die wichtigsten Landesgesetze und Landesverordnungen und bietet eine umfassende Grundlage sowohl für die Praxis von Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft, als auch für die tägliche Arbeit im Studium, Referendariat und Examen. Die gerade erschienene 28. Auflage 2022 befindet sich auf dem Stand 01.08.2022. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, einer der Herausgeber: „Es freut mich, dass die Textsammlung insbesondere für Studierende und Rechtsreferendare des Saarlandes vom Landesprüfungsamt für Juristen für die jeweiligen Prüfungen zugelassen ist.“

Die Textsammlung ist zu beziehen über den Nomos Verlag ISBN 978-3-8487-7408-1, 29,90 €.


07.04.2022 Erfolg vor Bundesverwaltungsgericht

Das BVerwG gab mit Urteil vom 07.04.2022 – 3 C 8.21 – einem von Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger vertretenen Landwirtschaftsbetrieb Recht, der gegen einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid über eine Förderung nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern geklagt hatte. Der Widerruf und die Rückforderung der landwirtschaftlichen Subvention war damit begründet, dass der Kläger eine Vor-Ort-Kontrolle unmöglich gemacht habe. Nachdem das VG Greifswald und das OVG Mecklenburg-Vorpommern die Klage gegen den Widerrufs- und Rückforderungsbescheid noch zurückgewiesen hat, gab nun das BVerwG in letzter Instanz dem Kläger Recht. Er habe sich zum Zeitpunkt der unangekündigten Vor-Ort-Kontrolle in einer Terminskollision befunden und anschließend alles Erforderliche getan, um eine Vertretung zu organisieren. Dass dieses Bemühen nicht zum Erfolg geführt habe, sei nicht dem Kläger, sondern dem Amt für Landwirtschaft und Umwelt West-Mecklenburg zuzurechnen, mit der Folge, dass die Fördersumme nicht zurückgefordert werden könne.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger: „Ich bin für meinen Mandanten froh, die Rückforderung der landwirtschaftlichen Zuwendung abgewendet zu haben. Das Urteil hat darüber hinaus grundsätzliche Bedeutung, da erstmals sich das BVerwG zum Begriff des Unmöglichmachens einer Vor-Ort-Kontrolle geäußert hat.“

Das Urteil des BVerwGs ist unanfechtbar.


07.06.2022 vhw-Webinar „Einvernehmen der Gemeinde – Erteilung, Verweigerung, Ersetzung und Fiktion“
Referent: Prof. Dr. Holger Kröninger

Am 07.06.2022 veranstaltet Prof. Dr. Holger Kröninger in Zusammenarbeit mit dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung ein Webinar über das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB. Das Seminar wird einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die Versagung und Ersetzung des Einvernehmens, den Rechtsschutz gegen die jeweilige Entscheidung sowie die jeweiligen Alternativen zur Versagung praxisorientiert vermitteln. Dabei wird die aktuelle Rechtsprechung einbezogen und die Folgen der Rechtsprechung für die Praxis diskutiert.

Einzelheiten sind unter www.vhw.de abrufbar.


12.05.2022 vhw-Seminar „Erschließungsverträge, Ablöseverträge und Erschließungs- und Ausbaubeiträge“
Referent: Prof. Dr. Holger Kröninger

Der Abschluss von Erschließungs- und Ablöseverträgen sowie die Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen ist für Bürger und Kommunen ein konfliktträchtiges Thema, das häufig vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen wird. In Zusammenarbeit mit dem vhw, Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung, bietet Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger am 12.05.2022 in Saarbrücken ein Seminar an, in dem u. a. ein ausführlicher Überblick über die neueste Rechtsprechung sowie über die Kernfragen des Erschließungsrechts anhand konkreter Beispiele behandelt und mit ihren Folgen für die Praxis diskutiert wird.

Einzelheiten sind unter www.vhw.de abrufbar.


29.04.2022 Herausragendes soziales Engagement von Frau Rechtsanwältin Linsler

Bereits seit 2019 betreibt der Verein SAARmariter e. V., dessen Vorstand Frau Rechtsanwältin Eva Linsler von der Kanzlei Rapräger angehört, einen Charity-Shop in der Nauwieserstraße 11 in Saarbrücken. Das Prinzip ist einfach: Menschen spenden ihre nicht mehr benötigten Dinge. Ein Team aus Ehrenamtlichen sortiert und verkauft diese, der Erlös wird gemeinnützigen Einrichtungen gespendet. In den vergangenen drei Jahren wurden ca. 35.000 Gegenstände verkauft und nach Abzug der zu zahlenden Ladenmiete konnten 25.000 € gespendet werden. Der Verein unterstützt soziale Projekte und Organisationen wie den „Kältebus“ und den Kinderhospizdienst, das Rote Kreuz und „Ärzte ohne Grenzen“. Frau Rechtsanwältin Eva Linsler: „Mittlerweile haben wir im Nebenhaus auch einen Kinder-Charity-Shop eröffnen können. Außerdem unterstützen wir zur Zeit neben dem regulären Verkauf auch Flüchtende aus der Ukraine. Wir sind froh, schon über 250 Hilfebedürftige mit Bekleidung, Haushaltswaren und anderen Dingen versorgt zu haben“.

Die Kanzlei unterstützt regelmäßig den Charity-Shop und ist stolz auf das herausragende soziale Engagement von Frau Rechtsanwältin Linsler.


25.03.2022 Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan „Hängeseilbfrücke Geierlay“ erfolglos

Der Normenkontrollantrag der Gemeinde Mörsdorf gegen den Bebauungsplan „Hängeseilbrücke Geierlay“ der Gemeinde Sosberg, die von RA. Prof. Dr. Kröninger vertreten wurde, ist unzulässig. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die antragstellende Ortsgemeinde Mörsdorf war Bauherrin der gut besuchten Hängeseilbrücke „Geierlay“, die zwischen den Ortsgemeinden Mörsdorf und Sosberg über ein Bachtal in der Nähe von Kastellaun im Hünsrück errichtet ist. Der nördliche Brückenkopf befindet sich auf Gemeindegebiet der Gemeinde Mörsdorf, der südliche auf Gemeindegebiet der Gemeinde Sosberg. Deren Bebauungsplan aus dem Jahr 2019 setzt in der Nähe des Brückenkopfes zwei öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ und „Parkanlage“ fest, sowie im Bereich der „Parkanlagen“ insbesondere Flächen für einen Kiosk, eine Terrasse und eine Toilettenanlage.

Gegen diesen Bebauungsplan wandte sich die Ortsgemeinde Mörsdorf mit der Normenkontrollklage vor dem OVG Koblenz, um sich gegen die vorgesehenen Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Sosberg zur Wehr zu setzen. Das OVG Koblenz lehnt den Normenkontrollantrag als unzulässig ab. RA. Prof. Dr. Kröninger zeigte sich als Vertreter der Ortsgemeinde Sosberg zufrieden: „Die Ortsgemeinde Mörsdorf hat nicht darlegen können, dass sie durch den angefochtenen Bebauungsplan in ihrem Recht als Nachbargemeinde auf interkommunale Abstimmung verletzt sein könnte. Auch Anhaltspunkte, dass ein Verstoß gegen das Abwägungsgebot vorliege, liege nicht vor.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


24.02.2022 OVG weist Eilanträge eines Saarbrücker Friseurs gegen 2G-Plus-Regelung zurück

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit seinem Beschluss vom 21. Januar 2022 – 2 B 25/22 – einen Eilantrag eines Inhabers eines Friseurgeschäfts in der Saarbrücker Innenstadt gegen die noch geltende 2G-Plus-Regelung zurückgewiesen. Der zuständige Senat des Gerichts kommt auf Grundlage einer Folgenabwägung zu dem Ergebnis, dass die Interessen des Antragstellers, von bestimmten Einschränkungen der Corona-Verordnung verschont zu bleiben, hinter den schwerwiegenden öffentlichen und privaten Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens und der Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems zurückzutreten hätten. RA. Prof. Dr. Holger Kröninger, der das Saarland auch in diesem Verfahren vertreten hat, erläutert: „Dabei war für das Gericht von maßgeblichem Gewicht, dass die Geltung der aktuellen Corona-Verordnung bis zum 04. März 2022 befristet ist und nach den Vereinbarungen von Bund und Ländern ab diesem Zeitpunkt für körpernahe Dienstleistungen, wie Friseure, die 3G-Regelung gelten soll“.
Der Beschluss ist unanfechtbar


29.12.2021 Erneute Auszeichnung von Prof. Dr. Holger Kröninger

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger wurde im aktuellen JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 erneut als „Führender Partner in Rheinland-Pfalz/Saarland“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung ist das Ergebnis umfangreicher Recherchen der JUVE-Redaktion. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien ist ein Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarktes. Darin finden sich detaillierte Informationen über das wirtschaftsrechtliche Dienstleistungsangebot von rd. 750 Kanzleien in Deutschland. Umfangreiche Recherchen bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft bilden die Basis für die Bewertungen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger sieht sich durch die erneute Auszeichnung in seiner Arbeit bestätigt: „Ich möchte mich besonders bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die ich stellvertretend die Auszeichnung erhalten habe, bedanken.“


07.10.2021 Freymann/Kröninger/Wendt – Landesrecht Saarland erscheint in 27. Auflage

Die Textsammlung „Landesrecht Saarland“ enthält die wichtigsten Landesgesetze und Landesverordnungen und bietet eine umfassende Grundlage sowohl für die Praxis von Rechtsprechung, Verwaltung und Anwaltschaft, als auch für die tägliche Arbeit im Studium, Referendariat und Examen. Die gerade erschienene 27. Auflage 2021 berücksichtigt die Änderungen und Neuerungen der aufgenommenen Gesetze und Verordnungen bis Mitte Juli 2021. RA. Prof. Dr. Holger Kröninger, einer der Herausgerber: „Es freut mich, dass die Textsammlung für die Studierenden und Studierendinnen an den Universitäten und Fachhochschulen sowie für die Rechtsreferendare/Referendarinnen in der Ausbildung vom Landesprüfungsamt für Juristen für die Prüfung zugelassen ist.“

Die Textsammlung ist zu beziehen über den NOMOS Verlag ISBN 978-3-8487-7212-4 zum Preis von 28,90 €.


03.09.2021 Verkündung eines Bebauungsplans mit Bezugnahme auf DIN-Normen

Aus gebotenem Anlass ist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – BVerwGs – zu den Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans hinzuweisen, der in seinen textlichen Festsetzungen auf DIN-Normen Bezug nimmt.

Nicht selten wird im Bebauungsplan in seinen Festsetzungen, insbesondere, wenn es um Festsetzungen zum Lärmschutz auf DIN-Normen verwiesen. Das BVerwG hat im Jahre 2016 festgestellt, dass eine Bekanntmachung eines Bebauungsplanes dann unwirksam ist, wenn dessen textliche Festsetzungen auf eine nicht öffentlich zugängliche DIN-Vorschrift Bezug nimmt, aber weder die Bekanntmachung, noch die Planurkunde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme bei der Verwaltungsstelle hinweist, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann (BVerwG, B. v. 18.08.2016 – 4 BN 24/16 -). Als Folge dieser Rechtsprechung wurde bereits eine Vielzahl von Bebauungsplänen durch Obergerichte für unwirksam erklärt, da diese ebenfalls ohne entsprechenden Hinweise allein auf die DIN-Normen Bezug genommen haben (z. B. OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 29.04.2021 – 2 A 21.18 -; BayVGH, U. v. 20.11.2020 – 15 N 20.346 -, HessVGH, B. v. 13.08.2018 – 4 C 1812/17.N -).

Allein der Hinweis, wo die DIN-Norm ggf. erworben werden kann, hat das BVerwG für nicht ausreichend erachtet. Hieraus ergeben sich für die Städte und Gemeinden zwei Konsequenzen: Erstens haben die Kommunen die DIN-Normen, die Gegenstand einer Festsetzung in einem Bebauungsplan sind, vorzuhalten. Zweitens ist entweder in der Bekanntmachung oder auf der Planurkunde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme auf die DIN-Vorschriften bei der Verwaltungsstelle hinzuweisen, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Unterbleibt dies, ist der Bebauungsplan nicht wirksam verkündet. RA Prof. Dr. Holger Kröninger, der eine Vielzahl von Städte und Gemeinden auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts berät und auch vor Gericht vertritt: „Es ist ratsam, auch bestehende Bebauungspläne dahingehend zu überprüfen, ob der beschriebene Verkündungsmangel, soweit er vorliegt, in einem ergänzenden Verfahren bereinigt werden kann. Der unzureichende Hinweis auf ein DIN-Vorschrift ist nämlich ein Fehler, auf den sich ein Betroffener jederzeit berufen kann, unabhängig davon, wann der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.“


30.07.2021 Unterhaltsvorschussleistungen für Kinder französischer Grenzgänger

Das VG des Saarlandes hat mit Urteil vom 27.07.2021, Az.: 3 K 1004/19, dem Grunde nach einen Unterhaltsvorschuss eines in Frankreich lebenden Kindes anerkannt, dessen Vater in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen kann geltend machen, wer

1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich des UVG bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt,
3. und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 UVG bezeichneten Höhe erhält.

Es war lange streitig, ob die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen voraussetzt, dass das Kind einen Wohnsitz in Deutschland hat. Das BVerwG hatte im Jahr 2017 entschieden, dass ein Wohnsitzerfordernis im Inland gegen Unionsrecht verstoße. Es forderte allerdings, dass der alleinerziehende Elternteil in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer mehr als nur geringfügig beschäftigt ist und das Kind in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt (BVerwG, U. v. 18.12.2017 – Az.: 5 C 36/16 -). Durch die Beschäftigung würde das Elternteil mit den Abgaben zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen beitragen, sodass auch insoweit ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen trotz eines Wohnortes im Ausland bestünde.

Das VG des Saarlandes hat diese Rechtsprechung nun weiterentwickelt, indem ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen auch für den Fall gewährt werden kann, dass aufgrund eines „Doppelbesteuerungsabkommens“ die Abgaben trotz Beschäftigung in Deutschland in dem entschiedenen Fall in Frankreich abgeführt werden.

Rechtsanwältin Bianca Menge, die das Kind in dem Verfahren vor dem VG des Saarlandes vertreten hat: „Auch Kinder von französischen Grenzgängern haben damit dem Grunde nach einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, auch wenn der Wohnsitz in Frankreich ist und das Elternteil in Deutschland arbeitet. Eine Ablehnung kann nicht mehr – wie bislang – mit dem Wohnsitzerfordernis im Inland abgelehnt werden.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


17.04.2021 OVG des Saarlandes weist Eilantrag gegen „Testpflichten“ nach dem sogenannten „Saarland-Modell“ zurück

Das OVG des Saarlandes hat einen Eilantrag eines Bürgers auf Außervollzugsetzung von Vorschriften zu Testpflichten in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit Beschluss vom 16.04.2021 zurückgewiesen. Das OVG des Saarlandes führt in dem Beschluss aus, dass sich kein Verstoß gegen höherrangiges Verfassungsrecht feststellen lasse. Die Testung sei ein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Verbreitung des Virus Covid-19. Die deutliche Ausweitung des Tests stelle nach dem von der Landesregierung verfolgten „Saarland-Modell“ einen ganz wesentlichen Baustein dar, um in verschiedenen Bereichen die Gewährleistung von bestimmten Grundfreiheiten zu ermöglichen. RA Prof. Dr. Holger Kröninger, der das Saarland in dem Verfahren vor Gericht vertreten hat: „Das Gericht bestätigt, dass auch eine Ungleichbehandlung von getesteten und ungetesteten Gästen und Kunden im Geschäfts- und Sozialleben kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellt.“

Die Entscheidung des OVG des Saarlandes ist nicht anfechtbar.


14.04.2021 OVG des Saarlandes weist Eilantrag gegen Untersagung von Nachhilfeunterricht in Präsenzform zurück

Mit Beschluss vom 14.04.2021 hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einen Eilantrag gegen die Untersagung von Nachhilfeunterricht in Präsenzform nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kostenpflichtig zurückgewiesen. Das Gericht sieht eine unterschiedliche Behandlung von Nachhilfeeinrichtungen gegenüber Fahrschulen und Erste-Hilfe-Kurse sowie öffentlichen Schulen als sachlich gerechtfertigt an. RA Prof. Dr. Holger Kröninger, der das Saarland auch in diesem Verfahren vertreten hat: „Außerdem stellt die Untersagung bzw. Einschränkung von Präsenzunterricht an außerschulischen Bildungseinrichtungen auch mit Blick auf den Erhalt eines funktionierenden Systems der Gesundheitsversorgung ein geeignetes und angemessenes Mittel zur Eindämmung des Dynamischen Infektionsgeschehens dar.“ Der Beschluss ist nicht anfechtbar.


25.03.2021 vhw-Webinar „Das Einvernehmen der Gemeinde im Planungsrecht“, Referent: Prof. Dr. Holger Kröninger

Jede Genehmigung von Bauvorhaben setzt für die zukünftige Planung der Gemeinde Fixpunkte und engt daher die planerische Gestaltung des Spielraums der Gemeinde ein. Deshalb darf nach § 36 BauGB über ein Bauvorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde nur im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden werden. Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Erklärung über das Einvernehmen durch die Gemeinden. Der Referent RA Prof. Dr. Holger Kröninger: „Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu übermitteln und diese zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen.“ Das Seminar wird als Webinar durchgeführt. Weitere Einzelheiten sind unter www.vhw.de abrufbar.


10.02.2021 OVG des Saarlandes lehnt Eilantrag von Friseurbetrieb gegen coronabedingte Betriebsschließung ab

Das OVG des Saarlandes hat mit Beschluss vom 10.02.2021 den Eilantrag eines Inhabers eines Friseursalons gegen die Betriebsschließung nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) zurückgewiesen (Az. 2 B 33/21). Die Vorschrift, so das OVG des Saarlandes, sei noch verhältnismäßig. Die mögliche Verlängerung der Schließung von Friseurbetrieben werde voraussichtlich nur noch für einen begrenzten Zeitraum erfolgen. RA Prof. Dr. Holger Kröninger, der das Saarland in dem Verfahren vertreten hat: „Auf eine Gleichbehandlung mit denen von der Schließung ausgenommenen körpernahen Dienstleistungen kann sich der Friseurbetrieb nicht mit Erfolg berufen, da in Friseurbetrieben nicht in diesem Sinn therapeutisch bzw. auf ärztlicher Verordnung beruhende Behandlungen erbracht werden“. Die Entscheidung des OVG des Saarlandes ist nicht anfechtbar.


29.01.2021 OVG des Saarlandes weist Antrag gegen die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Verordnung zurück

Mit Beschluss vom 29.01.2021 (Az. 2 B 25/21) hat das OVG des Saarlandes den Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der in § 6 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie getroffenen Regelung zur Kontaktbeschränkung zurückgewiesen. Die Antragstellerin wollte erreichen, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und deren Eltern besuchen zu können. Das Gericht geht davon aus, dass im Rahmen einer Abwägung die Interessen der Antragstellerin, von der zeitlich befristeten Kontaktbeschränkung verschont zu bleiben, hinter den schwerwiegenden öffentlichen privaten Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens zurücktreten müsse. RA Prof. Dr. Holger Kröninger, der das Saarland in dem Verfahren vertreten hat, weist darauf hin, dass die Geltung der Verordnung zeitlich befristet ist und regelmäßig die Notwendigkeit und Angemessenheit einer Maßnahme durch den Verordnungsgeber geprüft.


30.11.2020 OVG weist Eilanträge gegen Schließung von Gastronomiebetrieben, Spielhallen und Fitness-Studios zurück

Das OVG des Saarlandes hat mit mehreren Beschlüssen im November 2020 entschieden, dass Fitness-Studios, Spielhallen, und Gastronomiebetriebe weiterhin geschlossen bleiben müssen. Das Gericht hat die Außervollzugsetzung der Vorschriften in der aktuellen Rechtsverordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie abgelehnt. Die Regelungen seien zur Erreichung des Ziels, die Verbreitung der Krankheit Covid-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs von Ansteckungen und Krankheitsfällen zu vermeiden, geeignet. Mildere, gleichermaßen geeignete Mittel zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergäben sich nicht. Mit Blick auf die gravierenden, teils irreversiblen eines weiteren Anstiegs der Zahl von Ansteckungen und Erkrankungen für Leib und Leben einer Vielzahl Betroffener sowie einer Überlastung des Gesundheitssystems sei der mit der vorübergehenden Betriebsschließung verbundene Eingriff in die Grundrechte auch hinzunehmen. RA. Prof. Dr. Holger Kröninger, der die Landesregierung in diesen Verfahren vor dem OVG des Saarlandes vertrat: „Schließlich hat das OVG des Saarlandes auch berücksichtigt, dass stattliche Entschädigungen für die Umsatzausfälle in Aussicht gestellt worden sind.“

Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.


01.11.2020 JUVE Handbuch lobt Rapräger Rechtsanwälte

Im aktuellen JUVE Handbuch „Wirtschaftskanzleien“ 2020/2021 wird Rapräger Rechtsanwälte lobend erwähnt. Das JUVE Handbuch „Wirtschaftskanzleien“ hat sich längst zu einem Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarkts entwickelt. In dem Handbuch finden sich detaillierte Informationen über das wirtschaftsrechtliche Dienstleistungsangebot von über 750 Kanzleien. In der Beurteilung von Rapräger Rechtsanwälte wird herausgestellt, dass die Landesregierung des Saarlandes im Frühjahr in der juristischen Auseinandersetzung um die Corona-Verordnung vollständig auf Rapräger gesetzt hat. Des Weiteren wird hervorgehoben, dass nach der Verjüngung im Arbeits- sowie Gesellschaftsrecht auch im Immobilienrecht ein weiterer Schritt für den Generationswechsel in der Kanzlei erkennbar wird. Als Stärken werden das Öffentliche Recht, das Arbeits- und Versicherungsrecht ausgewiesen. Als „oft empfohlen“ werden Martin Wendt (Versicherungsrecht) und Prof. Dr. Holger Kröninger (Öffentliches Recht) namentlich genannt. „Wir sind froh, von einem solchen Referenzwerk so positiv beurteilt zu werden, und möchten uns besonders bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die hervorragende Arbeit und auch bei unseren zahlreichen Mandanten für das Vertrauen bedanken“, ist man sich in der Kanzlei Rapräger einig.


01.11.2020 Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger als „führender Partner“ in Rheinland-Pfalz/Saarland ausgezeichnet

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger wurde im JUVE Handbuch 2020/2021 „Wirtschaftskanzleien“ als führender Partner in Rheinland-/Pfalz/Saarland ausgezeichnet. Die Auswahl der Personen ist das Ergebnis umfangreicher Recherchen der JUVE-Redaktion. Das JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien“ hat sich zu einem Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarkts entwickelt. Darin finden sich detaillierte Informationen über wirtschaftsrechtliche Dienstleistungsangebote von über 750 Kanzleien. Umfangreiche Recherchen bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeiterin aus Justiz und Wissenschaft schaffen die Basis für das JUVE-Handbuch. Die strikt unabhängig arbeitende Redaktion greift dabei auf mehr als 20 Jahre Erfahrung mit dem Anwaltsmarkt zurück.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger sieht sich in seiner Arbeit bestätigt: „Ich möchte mich besonders bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die ich stellvertretend die Auszeichnung erhalten habe und auch unseren Mandanten für das uns entgegengebrachte Vertrauen bedanken.


20.10.2020 Klage gegen Satzungsänderung des Versorgungswerks der Rechtsanwaltskammer

Rapräger Rechtsanwälte ist Prozessvertreter einer saarländischen Rechtsanwältin, die sich mit einer Normenkontrollklage gegen die Satzungsänderung des Versorgungswerks der Rechtsanwaltskammer wehrt. Die Satzungsänderung sieht eine Rentenkürzung von 25% vor, wobei bereits bestehende Anwartschaften von dieser Rentenkürzung nicht betroffen sein sollen. Hierin sieht die Klägerin eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und fordert eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen den Generationen. Die Rentenkürzung war erforderlich geworden, da nach Mitteilung des Versorgungswerkes der Rechtsanwaltskammer eine dramatische Verschlechterung der finanziellen Lage des Versorgungswerkes eingetreten sei. Es seien Maßnahmen zu ergreifen gewesen, um eine langfristige Finanzierbarkeit der Versorgungsleistungen wieder herzustellen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der die Kollegin vertritt, führt aus: „Nach meinem Verständnis ist ein Beitrag zur Konsolidierung der finanziellen Grundlagen des Versorgungssystems von allen Mitgliedern des Versorgungswerkes zu leisten. Die Satzungsänderung, die insbesondere die jüngeren Kolleginnen und Kollegen schwer belastet, ist höchst unsolidarisch.“


30.09.2020 Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Schwalbach ist zu genehmigen

Das VG des Saarlandes hat mit rechtskräftigem Urteil vom 29. Juli 2020 – 5 K 1550/18 – das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport verpflichtet, die Genehmigung für den Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Schwalbach zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zu genehmigen. Das Ministerium hatte die Genehmigung zunächst versagt, weil der Teilflächennutzungsplan gegen das Landeswaldgesetz verstoße, da zwei Konzentrationszonen teilweise im historischen Wald auf Staatswaldflächen lägen. Die Gemeinde Schwalbach ist gegen die Versagung der Genehmigung vor das VG des Saarlandes gezogen, da die Versagung der Genehmigung gegen die Planungshoheit der Gemeinde verstoße, auch vor dem Hintergrund, dass in einer Konzentrationszone im historisch alten Staatswald bereits ein Windpark genehmigt und errichtet wurde. Das VG des Saarlandes gab der Gemeinde Recht. Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ widerspreche nicht den Vorschriften des Landeswaldgesetzes über den Schutz des historisch alten Staatswaldes. Die Gemeinde könne sich auf eine Übergangsvorschrift berufen, da durch den bereits genehmigten und errichteten Windpark vor Inkrafttreten der Unterschutzstellung des historischen Waldes bereits auch die Planung zu genehmigen sei. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der die Gemeinde Schwalbach in dem Verfahren vertrat, sieht in der Entscheidung des VG des Saarlandes einen notwendigen Schutz der Planungshoheit: „Das Gericht bestätigt einen Vertrauensschutz nicht nur für Investoren, sondern auch für Kommunen. Dies ist eine gute Nachricht für alle Städte und Gemeinden im Saarland.“


24.09.2020 vhw-Seminar „Das Einvernehmen der Gemeinde im Planungsrecht“, Saarbrücken Referent: Prof. Dr. Holger Kröninger

Jede Genehmigung von Bauvorhaben setzt für die zukünftige Planung der Gemeinde Fixpunkte und engt daher die planerische Gestaltungsfreiheit der Gemeinde ein. Deshalb darf nach § 36 BauGB über ein Bauvorhaben nach den §§ 31 und 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde nur im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden werden. Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung des Einvernehmens stellte die Gemeinden immer wieder vor schwierige Fragen, die in der bauaufsichtlichen Praxis immer mehr an Bedeutung gewinnen. Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Erklärung über das Einvernehmen. Der Referent Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger ergänzt: „Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu übermitteln und diese zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen.“ Weitere Einzelheiten sind unter www.vhw.de abrufbar.


08.09.2020 vhw-Seminar „Das Einvernehmen der Gemeinde im Planungsrecht, aktuelle Rechtsprechung und Praxisprobleme, Wiesbaden. Referent: Prof. Dr. Holger Kröninger

In dem Seminar werden wichtige Praxishinweise gegeben, wie u. a. bei welchem Bauvorhaben das Einvernehmen erforderlich ist, die Gemeinde das Einvernehmen herstellen oder verweigern muss, die Bauaufsichtsbehörde das verweigerte Einvernehmen ersetzen muss oder die Gemeinde oder sonstige Beteiligte erfolgreich Rechtsschutz erlangen können. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger ergänzt: „In dem Seminar wird außerdem Raum für Diskussionen von Teilnehmerfragen bestehen. Es wird die Gelegenheit gegeben, aktuelle Probleme mit dem Referenten und den anwesenden Fachkollegen zu diskutieren.“ Weitere Einzelheiten sind unter www.vhw.de abrufbar.


13.05.2020 OVG des Saarlandes lehnt Eilantrag gegen „Maskenpflicht“ und Kontaktbeschränkungen ab

Mit Beschluss vom 13.05.2020, Az.: 2 B 175/20, hat das OVG des Saarlandes den Eilantrag eines Bürgers auf Außervollzugsetzung zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Verordnung der Landesregierung i. d. F. v. 02.05.2020 zurückgewiesen. Das OVG des Saarlandes führt aus, dass die den Bürgern auferlegte Pflicht, insbesondere bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, während des Aufenthalts in Ladenlokalen und auf Wochenmärkten sowie beim Besuch von Krankenhäusern und Arztpraxen eine Mund-Nasen-Bedeckung anzulegen, ein geeignetes und notwendiges Mittel zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus darstelle. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der das Saarland auch in diesem Verfahren vor dem OVG des Saarlandes vertrat: „Es ist nicht festzustellen, dass die „Maskenpflicht“ zu einer unangemessenen Belastung des Einzelnen führt. Auch hat das OVG des Saarlandes bestätigt, dass die Kontaktbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor einer Ausbreitung des Virus ebenfalls gerechtfertigt ist.“ Der Beschluss ist unanfechtbar.


30.04.2020 Eilantrag gegen Mund-Nasen-Bedeckung zurückgewiesen

Mit Beschluss vom 30.04.2020 hat das VG des Saarlandes einen Eilantrag zurückgewiesen, mit dem sich eine Privatperson gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gewandt hat. Die Regelung diene dem legitimen Zweck des Gesundheitsschutzes, indem eine weitere Ausbreitung der Krankheit COVID-19 eingedämmt und eine damit verbundene Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden soll. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der das Saarland in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes vertritt: „Der Verordnungsgeber kommt ausschließlich seiner Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nach.“

Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu.


28.04.2020 OVG des Saarlandes lehnt Eilanträge mehrerer Fitness-Studios gegen CORONA-Verordnung ab

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschlüssen vom 27.04.2020 Eilanträge von mehreren Inhabern von Fitness-Studios gegen die CORONA-Verordnung im Saarland zurückgewiesen. Das Gericht führt aus, dass beim Betrieb von Fitness-Studios es selbst in dem Fall, dass diese von Kunden ohne Begleitung aufgesucht werden, regelmäßig zu einer Vielzahl von Kontakten komme, sei es mit den Beschäftigten oder anderen Kunden. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der das Saarland in den Verfahren vertritt: „Vor allem ist durch die von einer gesteigerten körperlichen Anstrengung geprägte Art der sportlichen Betätigung in geschlossenen Räumen regelmäßig der verstärkte und weitreichende Ausstoß von möglicherweise infektiösen Aerosolen konkret zu befürchten.“ Das Gericht folgte im Übrigen der Argumentation des Landes, dass die vorübergehende Schließung der Fitness-Studios deren Inhaber nicht unverhältnismäßig treffe. Die Entscheidung ist unanfechtbar.


27.04.2020 OVG des Saarlandes lehnt Eilantrag der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH ab

Das OVG des Saarlandes hat mit Beschluss vom 24. April 2020 (2 B 122/20) einen Antrag der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH auf vorläufige Außervollzugsetzung der saarländischen Corona-Verordnung zurückgewiesen. § 5 Abs. 4 der Verordnung untersagt die Öffnung von Ladenlokalen jeder Art mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche. Das Gericht hat entschieden, es sei nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber die Größe der Verkaufsfläche als Maßstab für den Käuferzustrom zugrunde gelegt und eine Begrenzung der zulässigen Verkaufsfläche auf 800 m² vorgenommen hat. Für die Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Regelung spreche zudem, dass der Antragsgegner den Geltungszeitraum der Verordnung nach gegenwärtigem Stand bis zum Ablauf des 03.05.2020 begrenzt habe. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der das Saarland in dem Verfahren vor dem OVG des Saarlandes vertreten hat, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: „Der Verordnungsgeber wird die Situation ständig im Blick behalten und ggf. auf Veränderungen reagieren, sofern sich wesentliche Gründe für eine weitere Lockerung der Verbote ergeben.“


17.04.2020 Wie Städte- und Gemeinderäte während der Krise Entscheidungen treffen

Der Saarländische Rundfunk hat bei allen 52 Kommunen nachgefragt, was sie tun, um während der Krise beschlussfähig zu bleiben. Davon haben 42 geantwortet. Auf SR-Online legt der SR die Ergebnisse seiner Umfrage dar. Als Experte wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger hinzugezogen und in dem Artikel mehrfach zitiert.


31.03.2020 VG des Saarlandes weist Eilantrag gegen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zurück

Mit Beschluss vom 30.03.2020 (6 L 340/20) hat das VG des Saarlandes einen Eilantrag zurückgewiesen, mit dem sich der Antragsteller gegen die sofort vollziehbaren Allgemeinverfügungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 20. März 2020 und 25. März 2020 gewendet hat.

Der Antragsteller war der Auffassung, dass es für die Allgemeinverfügungen an einer Rechtsgrundlage für den Erlass einer saarlandweiten Ausgangsbeschränkung fehle und die getroffenen Maßnahmen zudem unverhältnismäßig seien. Demgegenüber ist das Gericht zu der Einschätzung gelangt, dass vorläufige Ausgangsbeschränkungen in der Handlungsform einer Allgemeinverfügung i. S. d. v. § 35 Satz 2 SVwVfG hätten getroffen werden dürfen. Sie erweisen sich auch nicht als offensichtlich rechtswidrig, insbesondere nicht als unverhältnismäßig.

RA. Prof. Dr. Holger Kröninger, der das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in dem Verfahren vertreten hat, zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden: „Im Rahmen einer Folgenabwägung hat das private Interesse hinter dem öffentlichen Interesse an einem wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung des Saarlandes zurückzutreten“.

Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller binnen 2 Wochen die Beschwerde an das OVG des Saarlandes zu.


01.11.2019 Prof. Dr. Holger Kröninger erneut als „führender Partner in Rheinland-Pfalz/Saarland“ ausgezeichnet.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger ist in dem Referenzwerk des JUVE-Verlages „Wirtschaftskanzleien 2019/2020“ erneut als „führender Partner in Rheinland-Pfalz/Saarland“ ausgezeichnet worden. Die Auswahl ist das Ergebnis umfangreicher Recherchen der JUVE-Redaktion bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, einziger Anwalt aus dem Saarland, der ausgezeichnet wurde, freut sich sehr über die Wertschätzung: „Eine der bedeutendsten Auszeichnungen der Branche erhalten zu haben, ist eine Bestätigung unserer Arbeit. „Ich möchte die bedeutende Auszeichnung zum Anlass nehmen, mich bei meinen Kolleginnen Rechtsanwältin Risch, Rechtsanwältin Linsler sowie Herrn Prof. Dr. Michler, die die Abteilung „Öffentliches Recht“ mit mir verantworten und bei den Mitarbeitern der Kanzlei bedanken. Ein großer Dank gilt auch unseren Mandanten für das in uns gesetzte Vertrauen.“


01.11.2019 Öffentlich-rechtliche Abteilung sehr gut bewertet

In dem JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2019/2020“ wurde die öffentlich-rechtliche Abteilung der Kanzlei Rapräger, Hoffmann & Partner hervorragend bewertet. In dem Referenzwerk wurden als Stärken der Kanzlei das Öffentliche Recht (insbesondere Verwaltungsrecht) ausgewiesen und Prof. Dr. Holger Kröninger verbunden mit einem Zitat eines Wettbewerbers „sicherlich die erste Wahl für Wirtschaftsverwaltungsrecht im Saarland“ als oft empfohlener Rechtsanwalt ausgezeichnet. Als Referenzmandate wurden die Beratung und Vertretung von Städten und Gemeinden im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen gegen das LKW-Kartell, die Beratung von Kommunen in Interessenbekundungsverfahren bei der Veräußerung gemeindeeigener Grundstücke sowie die kommunale Beratung im Rahmen eines Hotelneubaus und der Ansiedlung eines Golfplatzes genannt.

Der JUVE-Verlag für juristische Informationen bestätigt damit die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Abteilung, der neben Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger auch Frau Rechtsanwältin Risch, Herr Prof. Dr. Michler sowie Frau Rechtsanwältin Linsler angehören, und bewertet mit Bestnoten. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger: „Ich bedanke mich auch im Namen des Teams für die Anerkennung, die für uns auch Ansporn sein wird, weiter erfolgreich für unsere Mandanten tätig zu werden“.


25.06.2019 vhw-Seminar „Die BauGB- und BauNVO-Novelle 2017 und ihre Auswirkungen auf die kommunale Planungspraxis“
Referent: Prof. Dr. Holger Kröninger

Die BauGB-Novelle 2017 hat in der täglichen Praxis vielfache Auswirkungen. Das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung wurden in zahlreichen Vorschriften geändert, die Chancen und Risiken eröffnet. In dem Seminar werden die für die Praxis wesentlichen Änderungen des Bauplanungsrechts einschließlich der Zusammenhänge mit dem Europa- und Umweltrecht umfassend erläutert. prof. Dr. Holger Kröninger ergänzt: „In dem Seminar wird ausreichend Raum für die Diskussion von Teilnehmerfragen bestehen. Es wird die Gelegenheit gegeben, aktuelle Probleme mit dem Referenten und den anwesenden Fachkollegen zu diskutieren.“
Weitere Einzelheiten sind unter www.vhw.de abrufbar.


03.06.2019 Erörterungstermin des Oberbergamtes zur Hebung des Grubenwassers

Ab dem 03.06.2019 fand der Erörterungstermin des Oberbergamtes im Planfeststellungsverfahren der RAG zur Hebung des Grubenwassers statt. Als Vertreter der Gemeinde Illingen nahm RA. Prof. Dr. Kröninger an dem Erörterungstermin teil. Die Gemeinde Illingen hat insbesondere wegen nicht absehbarer Folgen für den Wasserhaushalt, für die Bodenbeschaffenheit und für gemeindliche Planungen Einwendungen erhoben. RA. Prof. Dr. Kröninger ist außerdem der Auffassung, „dass die gewählte Form des Verfahrens im Erörterungstermin den Anforderungen des § 73 Abs. 6 SVwVfG wegen der eingeschränkten Möglichkeit der Partizipation der Betroffenen verfahrensfehlerhaft war“. Über 6.800 Betroffene haben Einwendungen gegen den Antrag auf Planfeststellung erhoben. Der Erörterungstermin wurde von einer Vielzahl von Medienvertretern verfolgt, u. a. wurde RA. Prof. Dr. Kröninger vom Saarländischen Rundfunk interviewt. Der Bericht wurde am 03.06.2019 im Aktuellen Bericht des Saarländischen Rundfunks ausgestrahlt.


01.01.2019 OVG des Saarlandes kippt Auswahlentscheidung für die Erlaubnis von Spielhallen

Mit Beschlüssen vom 13.12.2018 und 20.12.2018 hat das OVG Saarlouis in zwei von RA. Prof. Dr. Holger Kröninger geführten Beschwerdeverfahren die Auswahlentscheidung des Landesverwaltungsamtes zu konkurrierenden Spielhallen für rechtswidrig erklärt und die Erlaubnisbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Weiterbetrieb der unterlegenen Spielhalle bis zu einer erneuten Auswahlentscheidung vorläufig zu dulden.

Die Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Spielhallen wurde mit der vermeintlich „besseren Qualität der Betriebsführung“ des Betreibers der konkurrierenden Spielhalle durch das Landesverwaltungsamt begründet. Eine Härtefallbefreiung wurde kategorisch ausgeschlossen. Das Vertrauen der Spielhallenbetreiber sei nicht schutzwürdig. Das OVG Saarlouis ist dieser Begründung entgegengetreten und hat die Auswahlentscheidung des Landesverwaltungsamtes mit klaren Worten verworfen. Anstatt allein auf die „Qualität der Betriebsführung“ abzustellen, hätte die Behörde zunächst das Maß der Betroffenheit in der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit ermitteln und jeweils in Relation zur Betroffenheit des Konkurrenten setzen müssen. Das OVG Saarlouis verfügte, dass der Betrieb der Spielhallen der Beschwerdeführer bis zu einer erneuten Auswahlentscheidung nach Maßgabe der Ausführungen des Gerichts zu dulden ist. „Dies ist eine wichtige und für meine Mandanten weitreichende Entscheidung‚“, stellt RA. Prof. Dr. Holger Kröninger erkennbar zufrieden fest.


01.02.2019 Rapräger Rechtsanwälte 2018 mit Rekordjahr

Das Geschäftsjahr 2018 war für die Rapräger Rechtsanwälte ein Rekordjahr. So hat die Kanzlei sowohl einen absoluten Umsatzrekord als auch eine signifikante Steigerung in der Anzahl neuer Mandate verzeichnen können. Maßgeblich zu dem Erfolg beigetragen haben die beiden neuen Partner, RA. Dr. Kai Hüther, der das Arbeitsrecht verantwortet, und RA. Wolfgang Altmaier, der für das Erb- und Gesellschaftsrecht zuständig ist. Steigerungen gab es insbesondere in der Familienrechtsabteilung unter der Führung von RA. Christian Maurer und im Dezernat Öffentliches Recht von Herrn RA. Prof. Dr. Holger Kröninger. RA. Martin Wendt und RA. JR. Thomas Berscheid zeigen sich mit der Entwicklung sehr zufrieden: „Wir sind froh, dass wir unsere Position am Markt nicht zur verteidigen, sondern auch ausbauen konnten.“ „Gerade das Angebot abteilungsübergreifend Mandate durch mehrere Anwältinnen und Anwälte zu bearbeiten, wurde vermehrt in Anspruch genommen„, bestätigen die weiteren Partner RA. Uwe Kielholz und RA. Ottmar Krämer den steigenden Beratungsbedarf in komplexen Verfahren. Das Ergebnis 2018 ist Bestätigung und Ansporn, weiterhin zuverlässiger Partner für große und kleine Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und für Privatpersonen zu sein.


15.11.2018 Prof. Dr. Holger Kröninger als „Führender Partner in Rheinland-Pfalz/Saarland“ ausgezeichnet

In dem Referenzwerk des JUVE Verlages „Wirtschaftskanzleien 2018/2019“ ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger als „Führender Partner in Rheinland-Pfalz/Saarland“ ausgezeichnet worden. Die Auswahl ist das Ergebnis der auf zahlreichen Interviews basierenden Recherche der JUVE-Redaktion bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz und Wissenschaft. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, einer von zwei im Saarland ausgezeichneten Rechtsanwälten: „Ich freue mich sehr, eine der bedeutendsten Auszeichnungen in der Branche erhalten zu haben. Dies ist ein großer Erfolg und Ansporn, weiter erfolgreich für unsere Mandanten tätig zu sein.“


25.10.2018 Rechtsanwältin Linsler zurück bei Rapräger

Rechtsanwältin Eva Linsler ist ab dem 15.10.2018 wieder für Rapräger Rechtsanwälte tätig. Die Juristin, die bereits in der Zeit von 2006 – 2007 für die Kanzlei tätig war, wird das öffentlich-rechtliche Team, bestehend aus Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, Rechtsanwältin Bianca Risch sowie dem fachlichen Mitarbeiter Prof. Dr. Hans-Peter Michler verstärken. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger ist sehr froh über die Rückkehr von Frau Rechtsanwältin Eva Linsler und ist sich sicher: „Frau Rechtsanwältin Eva Linsler ist als exzellente Juristin ein Gewinn für unsere Kanzlei“. Auch Rechtsanwältin Eva Linsler zeigt sich zufrieden: „Ich freue mich sehr, dass ich nach meiner Familienzeit wieder für die Kanzlei Rapräger tätig sein kann“.

Rechtsanwältin Eva Linsler wird vorrangig Mandate aus dem Schul- und Prüfungsrecht, dem Hochschulzulassungs-, Kommunal- und Abgabenrecht bearbeiten.


23.10.2018 vhw-Seminar „Novellierung von Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung“, Flörsheim

Referent: RA. Prof. Dr. Holger Kröninger gemeinsam mit RA. Dr. Curt M. Jeromin
Die BauGB-Novelle 2017 hat in der täglichen Praxis immense Auswirkungen, die jeder Rechtsanwender kennen muss. Das BauGB und die BauNVO wurden in zahlreichen Vorschriften geändert, die Chancen und Risiken eröffnen. In dem Seminar werden die für die Praxis wesentlichen Änderungen des Bauplanungsrechts einschließlich der Zusammenhänge mit dem Europa- und Umweltrecht umfassend erläutert. Veranstalter ist der vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V., Geschäftsstelle Hessen. Weitere Einzelheiten sind unter www.vhw.de abrufbar.


01.10.2018 Bekanntmachung der Offenlegung eines Bebauungsplanes

Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist eine Öffentlichkeit im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch eine öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zu beteiligen. Dabei ist Ort und Dauer der Auslegung der Entwürfe der Bauleitpläne sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, vor der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. In der Praxis stellt sich dabei die Frage, wie detailliert die Angaben zu den umweltbezogenen Informationen sein müssen. Das OVG Münster hat nun mit Urteil vom 30.05.2018 – 7 D 49/16.NE – entschieden, dass in der öffentlichen Bekanntmachung eines Bebauungsplanentwurfes nicht nur die in den Stellungnahmen zu den Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen sind, sondern darüber hinaus, auch die zu den Umweltthemen verfügbaren Dokumente näher zu beschreiben sind. In der Bekanntmachung selbst muss also daher bereits der Hinweis enthalten sein, ob zu einzelnen Umweltthemen Sachverständigengutachten, Behördenstellungnahmen, die Stellungnahmen eines sonstigen Trägers öffentlicher Belange, Einwendungen von Privaten o. ä. vorliegen. Damit konkretisiert das Gericht die Anforderungen an die Offenlegungsbekanntmachung für die Kommunen. Sollte eine Bekanntmachung die Arten umweltbezogener Informationen nicht in dieser Weise darstellen, ist der Bebauungsplan regelmäßig unwirksam. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, Mitherausgeber des BauGB-/BauNVO Kommentars des NOMOS Verlages, derzeit in der 4. Auflage 2018: „Die Entscheidung verschärft nochmals die formalen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Städte und Gemeinden müssen hier mit großer Sorgfalt arbeiten, da Fehler regelmäßig beachtlich sind.“


20.09.2018 vhw-Seminar „Der städtebauliche Vertrag – Möglichkeiten und Risiken“, Saarbrücken
Referent: Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger

Städtebauliche Verträge zählen zum unverzichtbaren Kernbestand städtebaulicher Instrumente der Kommunen. In dem Seminar werden die wichtigsten aktuellen Fragen zu städtebaulichen Verträgen behandelt. Die Darstellung erfolgt anhand praktischer Beispiele und enthält auch Formulierungsvorschläge und Hinweise zum Vertragsmanagement. Veranstalter ist der vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.. Weitere Einzelheiten unter www.vhw.de.


15.08.2018 Aktuelle Rechtsprechung des BVerwGs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Planungsrecht wird immer häufiger durch vorhabenbezogene Bebauungspläne geschaffen, die aus einem Vorhaben- und Erschließungsplan, einem Durchführungsvertrag und einem Bebauungsplan selbst bestehen. Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 02.05.2018 – 4 BN 7/18 – entschieden, dass im Vorhaben- und Erschließungsplan zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Kubatur des im Durchführungsvertrag vereinbarten Vorhabens im Wesentlichen festgelegt sein muss. Zu konkretisieren ist nicht nur die Art der baulichen Nutzung, wobei das festgelegte Vorhaben von vornherein eine gewisse Bandbreite an Nutzungsmöglichkeiten umfasst, sondern, ebenfalls mit (begrenzten) Spielräumen auch das Maß der baulichen Nutzung. Es genügt nicht, nur Höchstmaße festzusetzen. Die Festlegung muss so konkret sein, dass das Vorhaben, insbesondere der Umfang des Vorhabens feststellbar ist. Sollte sich die Gemeinde oder der Vorhabenträger eine solche Festlegung nicht wünschen, bleibt nur die Aufstellung eines normalen Bebauungsplans.
RA. Prof. Dr. Holger Kröninger begrüßt die Entscheidung des BVerwGs: „Ds BVerwG gibt mit diesem Beschluss der Planungspraxis konkrete Vorgaben für einen wirksamen Vorhaben- und Erschließungsplan“. Er empfiehlt weiter, vorhabenbezogene Bebauungspläne, die noch nicht länger als ein Jahr in Kraft sind, dahin zu überprüfen, ob diese den Vorgaben des BVerwGs entsprechen. „Andernfalls sollet an ein ergänzendes Verfahren zur Heilung des mangels gedacht werden.“


15.07.2018 Neuauflage Kröninger/Aschke/Jeromin (Hrsg.), BauGB-Kommentar

Voraussichtlich am 15.07.2018 erscheint die 4. Auflage des von Kröninger/Aschke/Jeromin herausgegebenen BauGB-Kommentars mit BauNVO. Der Handkommentar besticht durch kompakte und klar strukturierte Erläuterungen und eine enge Verzahnung des BauGB mit der BauNVO. Orientiert an der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung werden Anleitungen für Rechtsanwälte, Richter, Notare, sowie Planer in Kommunen, Behörden und Wirtschaft gegeben. Dabei ist sowohl die BauGB-Novelle 2017 als auch die BauNVO-Novelle 2017 berücksichtigt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger zeigt sich als Kommentator und Mitherausgeber zufrieden mit der Neuauflage: „Die 4. Auflage stellt eine qualitative und auch quantitative Weiterentwicklung des bisherigen Kommentars dar, der mit zahlreichen Mustern, Gestaltungs- und Formulierungshinweisen bestens geeignet ist für Richter und Rechtsanwälte und auch für die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung“.

Der Kommentar ist über den Beck-Shop zu beziehen.


12.04.2018 Widerstand gegen Bauprojekt „Am Triller“

Gegen die geplante Bebauung des Röchlingparks in Alt-Saarbrücken hat sich eine „Interessengemeinschaft Triller“ gebildet, die von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger vertreten wird. Die Saarbrücker Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe am 12.04.2018 wie folgt darüber: „Einen Teilerfolg hat die Interessengemeinschaft erzielt: Der Bebauungsplan wurde im März von der Tagesordnung des Stadtrates genommen.“ Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger: „Es bleibt nun abzuwarten, welche Pläne Gegenstand der Offenlage sein werden.“


01.04.2018 Rechtsanwalt Altmaier neu bei Rapräger Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Wolfgang Altmaier ist als Partner und Leiter des erb- und gesellschaftsrechtlichen Dezernates ab dem 01.04.2018 in die Kanzlei Rapräger Rechtsanwälte eingetreten. Er ersetzt Rechtsanwalt Haßel, der seine anwaltliche Tätigkeit aus Altersgründen in der Kanzlei zum 31.03.2018 beendet hat. Rechtsanwalt Altmaier verfügt über umfassende Berufserfahrung auf dem Gebiet des Erb- und Gesellschaftsrechts und wechselt von der Kanzlei Kerstgens/Altmaier/Schohl aus St. Ingbert nach Saarbrücken. „Wir sind sehr froh, in Rechtsanwalt Altmaier einen sehr kompetenten und erfahrenen Anwalt für die Bereiche Erb- und Gesellschaftsrecht für die Kanzlei gewonnen zu haben“, sind sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger und die übrigen Partner der Sozietät einig. „Die Möglichkeiten, die mir die Kanzlei Rapräger eröffnet, haben mir den Wechsel von St. Ingbert nach Saarbrücken leicht gemacht“, begründet Rechtsanwalt Altmaier seinen Eintritt in die Kanzlei. Er will seine bisherige erfolgreiche Tätigkeit in der anerkannten Saarbrücker Kanzlei fortsetzen.


19.03.2018 Rat der Gemeinde Perl bringt Seniorenresidenz auf den Weg

Auf dem Areal des jetzigen Sportplatzes am perler Hammelsberg soll ein Seniorencafé mit barrierefreien Appartments und 5 Stadtvillen für betreutes Wohnen entstehen. Der Perler Gemeindeat hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 die Bauleitplanung für eine Seniorenresidenz beschlossen. Öffentlich-rechtlich beraten wurde die Gemeinde Perl durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der u. a. auch die Abwägungsvorlagen des Planungsbüros Kernplan GmbH prüfte. Die Saarbrücker Zeitung hat über das Projekt in seiner Ausgabe am 19.03.2018 ausführlich berichtet.


21.02.2018 vhw-Seminar: „Unerwünschte Vorhaben – Standortsteuerung und Verhinderung“

Referent: Prof. Dr. Holger Kröninger“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger referiert am 21. Februar 2018 ab 9:30 Uhr in Flörsheim am Main zu dem Thema „Unerwünschte Vorhaben – Standortsteuerung und Verhinderung“. Im Seminar wird ein Überblick über die Handlungsoptionen von Städten und Gemeinden im Hinblick auf unerwünschte Vorhaben gegeben. Es werden rechtssichere und sachgerechte Praxislösungen im Zusammenhang mit der Verhinderung unerwünschter Vorhaben angeboten. Veranstalter ist der vhw-Bundesverband für Wohnnen und Stadtentwicklung e. V. – Geschäftsstelle Hessen -. Weitere Einzelheiten sind unter www.vhw.de abrufbar.


01.01.2018 Dr. Hüther verstärkt Rapräger Rechtsanwälte

Dr. Kai Hüther verstärkt als Partner und Leiter des arbeitsrechtlichen Dezernates ab dem 01.01.2018 das Team der Rapräger Rechtsanwälte in Saarbrücken. Er ersetzt Rechtsanwalt Matthias Lippert, der seine anwaltliche Tätigkeit in der Kanzlei zum Jahresende beendet. Rechsanwalt Dr. Hüther verfügt über umfassende Berufserfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und wechselt von der renommierten, bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei caspers mock nach Saarbrücken.

„Wir sind sehr froh, in Rechtsanwalt Dr. Hüther einen sehr kompetenten und erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht für die Kanzlei gewonnen zu haben“, sind sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger und die übrigen Partner der Sozietät einig. „Die Kanzlei Rapräger hat in den vergangenen Jahren eine beeindruckende Dynamik bewiesen. Die Möglichkeiten, die mir Rapräger eröffnet, haben mir den Wechsel nach Saarbrücken als gebürtigem Saarländer leicht gemacht“, begründet Dr. Hüther seinen Wechsel.
Damit setzt Rechtsanwalt Dr. Hüther seine bisherige erfolgreiche Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in der anerkannten Saarbrücker Kanzlei fort.


06.12.2017 Verfahren gegen Ottweiler Bürgermeister eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat das Ermittlungsverfahren gegen den Ottweiler Bürgermeister Holger Schäfer und die Stadtratsmitglieder eingestellt. Ihnen war Vorteilsnahme im Amt bzw. Bestechlichkeit vorgeworfen worden. Der Jurist Michael Elicker hatte zusammen mit einer Bürgerinitiative gegen Windkraft in Lautenbach Strafanzeige wegen des Abschlusses von Nutzungsverträgen zwischen der Stadt und Windkraftanlagenbetreibern erstattet. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat das Verfahren nun eingestellt. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten konnte nicht festgestellt werden.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der den Bürgermeister der Stadt Ottweiler vertreten hat, zeigte sich zufrieden: „Die Anschuldigungen erwiesen sich allesamt als haltlos, weshalb das Verfahren folgerichtig eingestellt wurde.“


18.11.2017 Fortbildungsveranstaltung der Saarländischen Notarkammer
Referenten Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger und Rechtsanwalt Christian Maurer

Rechtsanwalt Crhistian Maurer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger sind Referenten einer Fortbildungsveranstaltung der Saarländischen Notarkammer. Rechtsanwalt Christian Maurer referiert zu dem Thema „Update zur notariellen Ehevertragsgestaltung“. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger hält einen Vortrag über „Aktuelle Probleme der notariellen Vertragsgestaltung von Städtebaulichen Verträgen“. Der Abschluss Städtebaulicher Verträge in der notariellen Praxis nimmt an Bedeutung zu, da viele Städte und Gemeinden die Entwicklung von Projekten mit der Veräußerung von Grundstücken verbinden. In der Veranstaltung wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger einen Überblick über aktuelle Probleme im Zusammenhang mit der notariellen Vertragsgestaltung von Städtebaulichen Verträgen geben, insbesondere unter Berücksichtigung der BauGB-Novelle 2016 und aktueller Rechtsprechung.


31.10.2017 Prof. Dr. Holger Kröninger als führender Partner in Rheinland-Pfalz/Saarland ausgezeichnet

In dem gerade neu erschienenen Referenzwerk des JUVE Verlages „Wirtschaftskanzleien 2017/2018“ ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger in der Rubrik „Führende Partner in Rheinland-Pfalz/Saarland“ ausgezeichnet worden. Die Auswahl ist das Ergebnis der auf zahlreichen Interviews basierenden Recherche der JUVE-Redaktion bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger ist der einzige ausgezeichnete Rechtsanwalt auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger: „Die Auszeichnung freut mich sehr und rundet das äußerst erfolgreiche Jahr der Kanzlei insgesamt ab“.


25.10.2017 Bordellbetreiber scheitert mit Klage vor dem VG des Saarlandes

Das VG des Saarlandes wies die Klage eines Bordellbetriebers zurück, mit der dieser die Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung eines Bordellbetriebes im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Saar-Ton-Industrie in Kleinblittersdorf begehrte. Das VG des Saarlandes stützt das Urteil auf die Sperrbezirksverordnung, wonach die Prositution in Gemeinden verboten isst, die weniger als 35.000 Einwohner zählen. Die Gemeinde Kleinblittersdorf, die durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger in dem Verfahren vertreten wurde, sieht sich in der Auffassung bestätigt, dass eine Ansiedlung eines Bordells nicht rechtmäßig ist. Bürgermeister Strichtertz: „Auch wenn nicht ausgeschlossen ist, dass der Kläger in die nächste Instanz geht, überwiegt heute die Freude.“ Dem hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger nichts hinzuzufügen. Berichte über das Verfahren finden Sie in der BILD Zeitung vom 26.10.2017 und in der Saarbrücker Zeitung vom 26.10.2017.


05.09.2017 vhw Seminar: „Die Verhinderung unerwünschter Vorhaben“
Referent: Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger

Unerwünschte Vorhaben, insbesondere Wettbüros, Spielhallen und Bordelle sowie die Standortsteuerung von Windkraftanlagen durch die Gemeinden bereiten in der baurechtlichen Praxis immer wieder Probleme. Es ist kein Einzelfall, dass ein zur Genehmigung gestelltes Vorhaben den eigentlichen planungsrechtlichen Interessen der Gemeinde widerspricht. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde in den Genehmigungsverfahren unerwünschter Vorhaben. Des Weiteren werden die Handlungsoptionen der Städte und Gemeinden zur Standortsteuerung, auch von Windkraftanlagen, erörtert.


15.06.2017 Veröffentlichung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger in der
NVwZ

In dem Heft 12/2017 der NVwZ ist von Rechtsanwalt Prof. Dr. Kröninger ein Beitrag zu dem Thema „Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und die Verhinderung von Windkraftanlagen“ veröffentlicht (NVwZ 2017, S. 826 – 830). Immer mehr Städte und Gemeinden wenden sich gegen Windkraftanlagen. Dies führt zu einer steigenden Zahl von gerichtlichen Verfahren, in denen die Standortkommunen sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen werden. Der Beitrag zeigt, unter welchen Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung Grundlage und auch Anlass für eine erfolgreiche Klage gegen Genehmigungen für Windkraftanlagen sein kann.


01.04.2017 Veröffentlichung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger in der Zeitschrift „GStB“

In dem aktuellen Heft 3/2017 der Zeitschrift „Gemeinde und Stadt“, die durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz herausgegeben wird, ist von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger ein Beitrag zu dem Thema „Windkraft in Rheinland-Pfalz und kommunale Wertschöpfung“ veröffentlicht worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Hochschule Trier – UmweltCampus Birkenfeld“ erfolgte eine empirische Bestandsaufnahme der Windkraft in Rheinland-Pfalz. Abgefragt wurden insbesondere die Zahl der Anlagen im Gemeindegebiet, Planungsprozesse sowie Erträge aus der Windkraft für die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz. In dem Beitrag werden die Ergebnisse der Untersuchungen dargestellt und die kommunale Wertschöpfung der Windkraft in Rheinland-Pfalz einer Bewertung zugeführt.


01.03.2017 Veröffentlichung von Frau Rechtsanwältin Dr. Laura Klein in der Fachzeitschrift „Zeitschrift für Beamtenrecht“

In dem aktuellen Heft 3/2017 der Fachzeitschrift „Zeitschrift für Beamtenrecht“ ist von Frau Rechtsanwältin Dr. Laura Klein ein Beitrag zu dem Thema „Die Zuweisung von Bundesbeamten zu Tochtergesellschaften der Postnachfolgeunternehmen im Licht des Art. 143 b Abs. 1 Satz 1 GG“ veröffentlicht worden. Der Beitrag beleuchtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes für die Zweisung eines Beamten nach dem Postpersonalrechtsgesetz. Frau Rechtsanwältin Dr. Laura Klein, die gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts in der Kanzlei tätig ist, hat sich insbesondere als Anwältin auf dem Gebiet des Beamtenrechts profiliert.


01.02.2017 Veröffentlichung von Frau Rechtsanwältin Dr. Laura Klein in der Fachzeitschrift „Recht im Amt“

In Heft 1/2017 der Fachzeitschrift „Recht im Amt“ ist ein Beitrag von Frau Rechtsanwältin Dr. Laura Klein mit dem Thema „Die Folge des Austritts Großbritanniens aus der EU für britische Beamte im deutschen Landesdienst“ veröffentlicht worden. Mit dem Austritt des vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union werden die Briten keine Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates mehr sein. Der Verlust dieser Rechtsposition könnte auch den Verlust des Beamtenverhältnisses mit sich bringen. Als eine Option sieht Frau Rechtsanwältin Dr. Laura Klein die doppelte Staatsbürgerschaft.


07.12.2016 Veröffentlichung von Frau Rechtsanwältin Dr. Laura Klein in der Fachzeitschrift „Der Öffentliche Dienst“

In dem aktuellen Heft 12/2016 der Fachzeitschrift „Der Öffentliche Dienst – DÖD“ ist von Frau Rechtsanwältin Dr. Laura Klein ein Beitrag mit dem Thema „Die Ausübung von Dienstherrenbefugnissen durch Nichtbeamte bei den Postnachfolgeunternehmen“ veröffentlicht worden. Das BVerfG hat im Mai dieses Jahres die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ausübung von Dienstherrenbefugnissen durch sog. Nichtbeamte bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost bestätigt. Die Abhandlung gibt dabei einen Überblick über die Beleihung der Postnachfolgeunternehmen mit den Dienstherrenbefungissen des Landes und fasst die Entscheidung des BVerfGs zusammen. Frau Rechtsanwältin Dr. Laura Klein, die gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts tätig ist, hat sich als Anwältin einen Namen bei der Vertretung von Beamtinnen und Beamten der Deutschen Telekom und der Postbank gemacht.


30.11.2016 Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. in der Zeit vom 09.03.2017 – 11.03.2017

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger ist im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. in der Zeit vom 09.03.2017 – 11.03.2017 für das Wirtschaftsverwaltungsrecht als Referent tätig. Der Fachlehrgang behandelt anwaltsspezifisch alle relevanten Bereiche des Fachgebietes Verwaltungsrecht. Der Besuch des Fachlehrgangs ermöglicht den Erwerb und den Nachweis der besonderen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung Verwaltungsrecht. Aber auch Juristen, die keine Fachanwaltschaft anstreben, erhalten im Rahmen dieses umfassenden Lehrgangs eine intensive, kompakte und praxisnahe Einführung in das gesamte Verwaltungsrecht.


22.11.2016 „Windkraft Fröhner Wald“, OVG des Saarlandes lehnt Antrag von Windkraftbetreiberin ab

Das OVG des Saarlandes hat durch Beschluss vom 17.11.2016 – 2 B 283/16 – den Antrag einer Betreiberin von Windkraftanlagen auf Außervollzugsetzung einer von der Gemeinde Heusweiler erlassenen Veränderungssperre zurückgewiesen. Der Gemeinderat von Heusweiler hat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, mit dem eine „Feinsteuerung“ der Windkraftnutzung in dem Bereich gewährleistet werden soll. Der für das Planungsrecht zuständige 2. Senat des OVG des Saarlandes hat einen Antrag der Winkraftanlagenbetreiberin zurückgewiesen. Zur Begründung hat der Senat insbesondere auf die demokratische Legitimation des Gemeinderates als Satzungsgeber verwiesen. Es sei auch nicht feststellbar, dass die Satzung erkennbar offensichtlich unwirksam sei. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der die Gemeinde Heusweiler in dem Verfahren vertrat, sieht die Auffassung der Gemeinde Heusweiler bestätigt, dass auch in sog. Konzentrationszonen eine Feinsteuerung durch einen Bebauungsplan zulässig sein muss.


01.11.2016 Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger erneut vom JUVE Handbuch ausgezeichnet

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger wurde auch in dem aktuellen JUVE Handbuch 2016/2017 als ein führender Partner in Rheinland-Pfalz/Saarland ausgezeichnet. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien ist ein ausgewiesenes Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarktes. Umfangreiche Recherchen bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft bilden die Grundlage für die Bewertungen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger ist froh, eine der bedeutendsten Auszeichnungen in der Branche erhalten zu haben.


15.09.2016 Keine Untersagung eines Auskunftsverlangens im Zusammenhang mit Steuer-CD-Datensätzen

Das OVG des Saarlandes hat mit Beschlüssen vom 12.09.2016 – 2 B 196/16 u. a. – weitere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von Betroffenen gegen das Auskunftsersuchen des Landtages des Saarlandes im Zusammenhang mit Steuer-CD-Datensätzen zurückgewiesen. Das Gericht führt im Wesentlichen aus, dass, sofern die aufgeforderte Behörde zur Vorlage bereit sei, die verlangten Informationen weiterzugeben, der Betroffene effektiven (einstweiligen) Rechtsschutz dagegen grundsätzlich in der Weise erhalten könne, dass ein Anspruch auf Unterlassung der Auskunftserteilung gegen die herausgebende Stelle gerichtlich verfolgt werde. Damit fehle es für das vorliegende Verfahren an einem Rechtsschutzbedürfnis. „Das OVG des Saarlandes verweist die Betroffenen an das Finanzgericht des Saarlandes, das bekanntlich im April diesen Jahres die Weitergabe der CD-Datensätze vom Ministerium für Finanzen und Europa an den Landtag des Saarlandes gebilligt hat, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der auch in dem Verfahren vor dem OVG des Saarlandes das Ministerium für Finanzen und Europa vertrat.


01.08.2016 OVG des Saarlandes bestätigt Erschließungsbeitrag nach Vorstufenausbau

Das OVG des Saarlandes hat durch Urteil vom 26.07.2016, Az.: 1 A 111/15 u. 1 A 112/15, juris, entschieden, dass ein Erschließungsbeitrag für einen Endstufenausbau für eine Gemeindestraße auch auch dann noch erhoben werden kann, wenn die Straße zuvor über Jahrzehnte im Vorstufenausbau hergestellt war. Das VG des Saarlandes war noch der Auffassung, dass zumindest die Fahrbahn einer Straße im Vorstufenausbau endgültig als Teileinrichtung hergestellt sei, was einer Heranziehung eines (vollen) Beitrages für den Endstufenausbau entgegenstehe. Dieser Auffassung hat das OVG des Saarlandes in dem Urteil eine Absage erteilt. Sofern erkennbar sei, dass es sich lediglich um einen Vorstufenausbau handele, stehe dies einer endgültigen Herstellung der Fahrbahn als Teileinrichtung entgegen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der die Gemeinde in den Verfahren vertrat: „Diese Entscheidung hat für ein Aufatmen bei vielen Kommunen gesorgt, da nicht selten vor der endgültigen Herstellung die Straßen im sog. Vorstufenausbau angelegt waren. Dies steht nach der vorliegenden Entscheidung einer Erschließungsbeitragspflicht für den Endstufenausbau nicht entgegen.“ Etwaige (Mehr-)Kosten der Beseitigung provisorischer Anlagenteile sind dagegen nicht erschließungsbeitragsfähig.


15.07.2016 Millionenklage wegen unwirksamen Bebauungsplan zurückzuweisen

Das Saarländische OLG hat durch Urteil vom 02.06.2016 eine Schadensersatzklage gegen eine saarländische Gemeinde wegen der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans zurückgewiesen. Die Kläger hatten Amtshaftungsansprüche wegen unrichtiger Auskunftserteilung der Gemeinde im Hinblick auf einen Bebauungsplan, der sich in einem späteren gerichtlichen Verfahren als unwirksam herausstellte, geltend gemacht. Die Gemeinde hatt den Bauwilligen über den Inhalt des Bebauungsplans informiert, der sich in einem späteren gerichtlichen Verfahren als unwirksam herausgestllt hat. Hierin sahen die Kläger eine Falschauskunft, und forderten u. a. Planungskosten, Grunderwerbskosten sowie entgangenen Gewinn in Millionenhöhe. Das Saarländische OLG wies die Klage im Wesentlichen mit der Begründung zurück, dass durch die Auskünfte im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan keine Verlässlichkeitsgrundlage dahingehend geschaffen worden sei, dass das Bauvorhaben der Kläger ohne weiteres genehmigungsfähig sei. Der Hinweis auf den Inhalt des Bebauungsplans reiche hierfür nicht aus. Allerdings geht das Saarländische OLG davon aus, dass durch die Auskunft, dass der bestehende Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen enthalte, eine Amtspflichtverletzung vorliege, sofern sich herausstelle, dass der Bebauungsplan – in dem entscheidenden Fall wegen eines Ausfertigungsmangels – unwirksam sei. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der die beklagte Gemeinde vertrat, sah sich bestätigt, dass durch einen bloßen Hinweis auf den Inhalt eines Bebauungsplans die Gemeinde sich nicht schadensersatzpflichtig machen könne. Er weist darauf hin, dass auf Grundlage der Begründung des Saarländischen OLG die Städte und Gemeinden bei Bauanfragen mit einer Auskunftserteilung besonders vorsichtig sein sollten. „Es ist in jedem Fall empfehlenswert, auch wenn nur auf den Inhalt des geltenden Bebauungsplans hingewiesen wird, einschränkend hinzuzufügen, dass für die Wirksamkeit des Bebauungsplans keine Gewähr übernommen werde“. Andernfalls, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, ist nach der Entscheidung des Saarländischen OLG eine Amtshaftung der Gemeinde nicht auszuschließen, wenn sich der Bebauungsplan später als unwirksam herausstellen sollte.


30.06.2016 vhw-Seminar: „Das Einvernehmen der Gemeinde im bauaufsichtlichen Verfahren, Saaarbrücken, Referent: Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger

Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB stellt die Gemeinde immer wieder vor schwierige Fragen, die in der bauaufsichtlichen Praxis immer mehr an Bedeutung gewinnen. Es ist kein Einzelfall, dass ein zur Genehmigung gestelltes Vorhaben den eigentlichen planungsrechtlichen Interessen der Gemeinde widerspricht. Auf dem Seminar treffen Sie Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der kommunalen und staatlichen Fachbehörden, insbesondere der Bauplanungs- und Bauverwaltungsämter, der Bauaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht und Rechtsanwälte.


03.05.2016 Finanzministerium darf Steuer-CD-Daten an saarländischen Landtag herausgeben

Im Streit um die Herausgabe von Steuer-CD-Daten hat das Finanzgericht des Saarlandes mit Eilbeschlüssen vom 27.04.2016 entschieden, dass das Herausgabeverlangen des saarländischen Landtages gegenüber dem Finanzministerium rechtmäßig ist. Das öffentliche Interesse an einer Datenweitergabe überwiege das individuelle Interesse der Antragsteller an der Geheimhaltung. Dies gelte insbesondere deshalb, weil sich die Mitglieder des Ausschusses ausdrücklich (auch) zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet hätten. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der das Ministerium für Finanzen und Europa in dem Verfahren vertritt, sieht die Rechtsauffassung des Ministeriums bestätigt. Das Finanzgericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


01.04.2016 „Rechtliche Anforderungen an ein Immobilienvorhaben für die Logistik“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger wird als Experte für die Errichtung oder Erweiterung einer Logistikimmobilie in dem Beitrag „Rechtliche Anforderungen an ein Immobilienvorhaben für die Logistik, Bauen auf der grünen Wiese“ im aktuellen Heft 3/2016 des Logistik-Magazins „FM“ zitiert. Er wies insbesondere darauf hin, dass häufig durch die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans das Baurecht geschaffen werden kann. Erfüllt ein Vorhaben die Vorgaben des Bebauungsplans und die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes, hat der Investor einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für das Logistikunternehmen.

„FM“ ist das Logistikmagazin für Entscheider in Industrie, Handel und Dienstleistung. Seit 40 Jahren gehört das Magazin mit seiner anwendungsorientierten Berichterstattung zu den wichtigsten deutschen Logistik-Fachzeitschriften.


14.01.2016 Verbrauchermarkt in Göttelborn nicht gestoppt

Das OVG des Saarlandes hat mit Beschluss vom 12.01.2016 – 2 B 220/15 – den Antrag der Gemeinde Heusweiler auf Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans der Gemeinde Quierschied zur Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in Göttelborn zurückgewiesen. Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Entscheidung, ob ein Verbrauchermarkt in dem Grundzentrum (Quierschied) oder in einem anderen Ortsteil (Göttelborn) angesiedelt werde, eine innergemeindliche Angelegenheit sei, die die Rechtsstellung der Gemeinde Heusweiler nicht berühre. Die Gemeinde Quierschied habe dem Interesse an der Sicherung einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung von Göttelborn den Vorrang einräumen dürfen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der die Gemeinde Quierschied in dem Verfahren vertritt, sieht die Position der Gemeinde Quierschied gestärkt und darum auch dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren in der Hauptsache gelassen entgegen.


15.11.2015 Rapräger Rechtsanwälte mit guter Bewertung im JUVE Handbuch 2015/2016

Das JUVE-Handbuch 2015/2016, das Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarktes, bewertet die Kanzlei Rapräger Rechtsanwälte in seinem aktuellen Handbuch 2015/2016 sehr positiv, vor allem das öffentliche Recht und das Versicherungsrecht. So wird der Kanzlei bescheinigt, dass sie vor allem in diesen Rechtsgebieten zu den sichtbarsten Akteuren in der Region gehören. Als häufig empfohlene Anwälte wird u. a. Prof. Dr. Holger Kröninger ausgewiesen. Des Weiteren wird hervorgehoben, dass in den hervorzuhebenden Abteilungen der Kanzlei überwiegend jüngere Teams tätig sind, was als Wettbewerbsvorteil gegenüber den konkurrierenden Kanzleien anerkannt wird.


15.11.2015 Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger erneut ausgezeichnet

Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger wurde im JUVE Handbuch 2015/2016 wiederholt als einer der „Führenden Partner in Rheinland-Pfalz/Saarland“ ausgezeichnet. Die Auswahl ist das Ergebnis der sich auf zahlreichen Interviews basierenden Recherchen der JUVE-Redaktion und zählt zu den wichtigsten Auszeichnungen der Branche. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger freut sich sehr über die Auszeichnung und sieht darin auch eine Bestätigung des konsequenten Ausbaus seiner öffentlich-rechtlichen Abteilung innerhalb der Kanzlei Rapräger Rechtsanwälte.


05.11.2015 Festbetragsregelung für Medikamente im Saarländischen Beihilferecht unwirksam

Der 1. Senat des OVG des Saarlandes hat in einem Rechtsstreit über den Umfang der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für ein Festbetragsarzneimittel entschieden, dass die Regelung in der Saarländischen Beihilfeverordnung unwirksam ist. Die Vorschrift sieht vor, dass in Fällen, in denen für ein Arzneimittel ein Festbetrag nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch festgesetzt ist, die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Festbetrages beihilfefähig sind. Der Senat hat ausgeführt, dass die in dieser Bestimmung enthaltene Verweisung nicht den Anforderungen genügt, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten an prinzipiell zulässige dynamische Verweisungen auf Regelungen anderer Normgeber zu stellen sind.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der den Kläger im Verfahren vor dem OVG des Saarlandes vertreten hat, wurde durch die Entscheidung des OVG des Saarlandes in seiner Auffassung bestätigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


10.09.2015 Interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden Beckingen, Nalbach und Schmelz zur Windenergienutzung

Die Gemeinden Beckingen, Nalbach und Schmelz wollen einen gemeinsamen Windpark errichten, der gemeindeübergreifend auf Flächen der Kommunen entstehen soll. Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit haben die beteiligten Kommunen ein Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen auf den gemeindeeigenen Flächen durchgeführt. Betreut und durchgeführt wird das Verfahren von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Kröninger. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es, geeignete Vorhabenträger zur Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen zur Erzeugung regenerativen Energien zu finden und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Sowohl die Saarbrücker Zeitung als auch der Wochenspiegel berichteten über die vorbezeichnete interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden Beckingen, Nalbach und Schmelz.


07.07.2015 Investor erstreitet Bauvorbescheid für die Errichtung eines Nahversorgungsmarktes am Landauer Tor in Pirmasens

Das VG Neustadt a. d. W. hat der Klage des neuen Eigentümers des „Landauer-Tor-Centers“ in Pirmasens auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für einen dort geplanten Neubau eines großflächigen Nahversorgungsmarktes (WASGAU-Markt) mit einer Verkaufsfläche von 1.500 m² und 120 Stellplätzen mit dem heute verkündeten Urteil stattgegeben. Das Gericht sah einen Anspruch des Klägers, der von Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger vertreten wurde, auf Erteilung des beantragten positiven Bauvorbescheides als gegeben an. Gegen das Urteil kann die Stadt Pirmasens die Zulassung der Berufung durch das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen.


01.07.2015 Weinbaulicher Nebenerwerbsbetrieb im Aufbau als im Außenbereich privilegiertes Vorhaben

Das VG Trier hat entschieden, dass auch ein Bauvorhaben, das einem erst im Aufbau befindlichen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb dient, als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig ist. Der Kläger beabsichtigt durch eine ökologische Bewirtschaftung und durch den Einsatz spezieller Kultursubstrate einen weinbaulichen Nebenerwerbsbetrieb mit dem Ziel, einen Null-Emissions-Wein herzustellen und zu vermarkten. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich hatte den Erlass eines Bauvorbescheides zur Errichtung einer Betriebshalle abgelehnt, da aufgrund der geringen Größe von dem Kläger bewirtschafteten Flächen nicht von einem landwirtschaftlichen Betrieb auszugehen sei. Dieser Argumentation folgten die Richter der 5. Kammer des VG Trier nicht. Der Landkreis wurde verpflichtet, den Bauvorbescheid antragsgemäß zu erteilen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, der den Kläger vor dem VG Trier vertrat, sieht sich in seiner Auffassung bestätigt und freut sich, seinem Mandanten den Ausbau des Weinbaubetriebes ermöglicht zu haben.


30.06.2015 Verleihung der Doktorwürde an Frau Rechtsanwältin Klein

Frau Rechtsanwältin Dr. Laura Klein wird von der Universität des Saarlandes die Doktorwürde verliehen. Sie promovierte zu dem Thema „Beschäftigung der Beamten bei dem Postnachfolgeunternehmen Deutsche Telekom AG und die Zuweisung der Beamten zu Tochter- und Enkelunternehmen unter besonderer Berücksichtigung des Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung“. Unter Betreuung von Universitäts-Professorin Dr. Annette Guckelberger befasst sich die Arbeit mit den rechtlichen Grundlagen der Beschäftigung der Beamtinnen und Beamten bei dem Postnachfolgeunternehmen Deutsche Telekom AG. Frau Rechtsanwältin Dr. Klein bearbeitet in der Abteilung des Partners Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger u. a. das Beamtenrecht.


30.06.2015 vhw-Seminar: „Die rechtssichere Gestaltung städtebaulicher Verträge“

vhw-Seminar: „Die rechtssichere Gestaltung städtebaulicher Verträge“, Saarbrücken
Referent: Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger


27./28.04.2015 Tagung: „Beitragstage Rheinland-Pfalz 2015“

Tagung: „Beitragstage Rheinland-Pfalz 2015“, Akademie Schloss Waldthausen, Budenheim
Referent: Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger
Thema: „Erschließungslast, Erschließungsvertrag und Ablöseverträge“


02.04.2015 Bebauungsplan „Scheuerhof“ der Gemeinde Mettlach ist wirksam

Das OVG des Saarlandes hat durch Urteil vom 19.03.2015 den Normenkontrollantrag zweier Anwohner gegen den Bebauungsplan „Scheuerhof – Europäisches Zukunftsforum Jagd im internationalen Schießsportleistungszentrum Saarschleife (ISS)“ der Gemeinde Mettlach zurückgewiesen.

Die Antragsteller hatten umfangreiche formelle und inhaltliche Einwendungen gegen die Gültigkeit des Plans erhoben. Das OVG des Saarlandes ist den rechtlichen Argumenten der Antragsteller in seiner Entscheidung nicht gefolgt und hat dabei insbesondere auf von auch von Seiten der Gerichte zu beachtenden planerischen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum der Städte und Gemeinden bei der Bauleitplanung verwiesen. In diesem Rahmen – so die Richter – hat sich die Gemeinde Mettlach bei der ihr obliegenden Abwägung der für und gegen das Projekt sprechenden Interessen und Belange gehalten.

Die Gemeinde Mettlach wurde vor dem OVG des Saarlandes durch Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger vertreten.


30.10.2014 Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger als führender Partner in Rheinland-Pfalz/Saarland durch JUVE-Verlag ausgezeichnet

Im aktuellen JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2014/2014“ ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger als „Führender Partner in Rheinland-Pfalz/Saarland“ ausgezeichnet worden. Die Bewertung des JUVE-Verlages gilt als eine der wichtigsten Auszeichnungen in der Branche.


30.10.2014 JUVE-Handbuch 2014/2015 empfiehlt Rechtsanwälte Rapräger

In dem JUVE-Handbuch 2014/2015 Wirtschaftskanzleien werden die Rechtsanwälte Rapräger erneut empfohlen. Das JUVE-Handbuch ist ein Referenzwerk, das jährlich aktualisiert und erweitert wird. Es informiert ausführlich über Anwaltskanzleien, die einen besonderen Ruf erworben haben. Zu der Kanzlei Rapräger wird in dem Handbuch ausgeführt: „Mit einer dynamischen Entwicklung und mehreren jungen, etablierten Partnern bleibt die häufig empfohlene Kanzlei weiterhin wichtiger Spieler im saarländischen Markt. Inzwischen prägen Kröninger (öffentliches Recht) und Wendt (Versicherungsrecht) das Außenbild der Kanzlei. Häufig empfohlen: Martin Wendt, Christian Funk, Thomas Berscheid (alle Versicherungsrecht), Prof. Dr. Holger Kröninger (öffentliches Recht), Matthias Lippert (Arbeitsrecht), Franz J. Haßel (Gesellschaftsrecht).“


24.10.2014 Richter klagen sich ein – Land muss Verband an Gespräche über Umbau des öffentlichen Dienstes beteiligen

Das OVG des Saarlandes hob auf die Beschwerde des Saarländischen Richterbunds, dieser vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger, einen Beschluss des VG des Saarlandes auf und verpflichtete das Saarland, den Saarländischen Richterbund an Gesprächen mit den Gewerkschaften, die das Programm „Zukunftssichere Landesverwaltung“ zum Gegenstand haben, teilnehmen zu lassen. Der Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes, Werner Kockler, teilte mit, sein Verband habe die Entscheidung des OVG des Saarlandes mit großer Erleichterung und mit Freude aufgenommen. Der Landesregierung werde vom OVG des Saarlandes deutlich bescheinigt, dass sie wegen der Nichtbeteiligung der Richter gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen habe.


14.10.2014 Tagung: „Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis“

Tagung: „Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis“ Messe Erfurt
Referent: Prof. Dr. Holger Kröninger
Thema: Aktuelle rechtliche Entwicklung bei der Standortsteuerung von Windenergieanlagen


18.09.2014 – 20.09.2014 Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger Referent für das Deutsche Anwaltsinstitut

RA. Prof. Dr. Holger Kröninger wird als Referent für das Deutsche Anwaltsinstitut aus Anlass des 24. Fachanwaltslehrgangs Verwaltungsrecht in der Zeit vom 18.09.2014 – 20.09.2014 tätig sein. In dem Lehrgang werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die erforderlichen theoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Titels „Fachanwältin/Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ vermittelt.


19.06.2014 Streit um West-Trasse: Klage rückt immer näher

RA. Prof. Dr. Holger Kröninger berät Anwohner.

Das Nachrichtenprotal „Lokalo.de“ berichtet am 19.06.2014 über den Streit um die West-Trasse der Bahn in Trier. In dem Bericht heißt es: „Anwohner aus Trier-West und Euren haben sich am vergangenen Dienstag in Saarbrücken durch den renommierten Fachanwalt Prof. Dr. Holger Kröninger juristisch beraten lassen. Geklärt werden sollte, wie Bahn, Stadt oder Land im Zuge der Reaktivierung der Trierer West-Trasse für den Personenverkehr zu Lärmschutzmaßnahmen an der Strecke gezwungen werden können.