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01.03.2023 OVG des Saarlandes bestätigt Auswahl des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Völklingen

Das OVG des Saarlandes hat mit Beschluss vom 22.02.2023 – 1 B 250/22 – einen Eilantrag eines konkurrierenden Bewerbers gegen die Entscheidung über die Auswahl des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Völklingen durch den Stadtrat zurückgewiesen. Der Senat führt in seiner Entscheidung aus, dass die Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes nach dem Saarländischen Kommunalverwaltungsgesetz eine dem Stadtrat vorbehaltene Aufgabe sei. Der Rat habe bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern eine eigene am Prinzip der Bestenauslese orientierte Einschätzung zu treffen. Er entscheide in geheimer Wahl durch Mehrheitsbeschluss. Danach bestanden im vorliegenden Fall keine rechtlichen Bedenken gegen die Auswahlentscheidung des Völklinger Stadtrates.

RA. Klein und RA. Prof. Dr. Kröninger, die in dem Verfahren den ausgewählten Bewerber vertreten haben: „Wir begrüßen die Entscheidung des OVG des Saarlandes sehr, auch vor dem Hintergrund, dass das VG des Saarlandes noch von einer fehlerhaften Auswahlentscheidung durch den Stadtrat Völklingen ausgegangen war. Die Entscheidung stärkt die Stadt- und Gemeinderäte im Zusammenhang mit der Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes.“

Die Entscheidung des OVG des Saarlandes ist rechtskräftig.