Unsere juristische Beratung umfasst im Abgabenrecht alle Bereiche, die die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) regeln. Unter das Abgabenrecht fällt demnach das komplette Steuerrecht, Gebührenrecht und Beitragsrecht.
Zum Abgabenrecht zählen z.B. die Abgabenordnung (AO), die Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder, die diversen Steuergesetze (z.B. Gewerbesteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz) und die Steuerrechtsverordnungen. Von besonderer Bedeutung ist im Kontext des Abgabenrechts die Abgabenordnung, welche umgangssprachlich manchmal auch als „abgabenrechtliche Verfassung“ bezeichnet wird. Die Abgabenordnung entfaltet ihre Wirkung auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben.